22.03.2013 16:48:30
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Bundesrat gibt grünes Licht für Regulierung des Hochfrequenzhandels
Von Andreas Kißler
BERLIN--Der Bundesrat hat Regelungen zur Beschränkung des Hochfrequenzhandels gebilligt, mit denen der superschnelle Computerhandel unter die Bankenaufsicht gestellt werden soll. In ihrer Sitzung in Berlin erhob die Länderkammer zwar kritische Einwände gegen den Gesetzentwurf, den der Bundestag Ende Februar beschlossen hatte. Die Länder verzichteten aber laut der Bundesrats-Pressestelle darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Die Regelungen können nun in Kraft treten. Allerdings gelten dafür Übergangsfristen. Mit ihnen soll den besonderen Risiken des allein auf Computer gestützten Hochfrequenzhandels an den deutschen Börsen entgegengewirkt werden. Nach den Plänen, mit denen Berlin einer EU-Regelung vorgreift, sollen die Hochfrequenzhändler unter die Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fallen.
Für Marktteilnehmer aus Deutschland soll dies sechs Monate nach einem Inkrafttreten der Regelungen der Fall sein und für ausländische nach neun Monaten.
Die Länder äußerten sich aber trotz des Beschlusses kritisch. "Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Gesetz die Probleme und Risiken des Hochfrequenzhandels erkennt, wesentliche Konzepte zur Lösung der Probleme aber nicht aufgreift", erklärten sie und fragten, ob eine Erarbeitung von Lösungskonzepten auf europäischer Ebene "nicht die vorzugswürdige Strategie dargestellt" hätte.
Mit dem computergestützten Hochfrequenzhandel nutzen Investmentgesellschaften und Hedgefonds Kursunterschiede von Wertpapieren an verschiedenen Börsenplätzen in Sekundenbruchteilen. Über die nun verabschiedeten Regelungen war im Bundestag zuvor heftig gestritten worden. Entgegen Forderungen der Bundestags-Opposition ist nun jedoch keine Mindesthaltedauer für die Orders vorgesehen. SPD und Grüne hatten für Orders eine Haltedauer von mindestens 500 Millisekunden verlangt.
Insgesamt werden aber dennoch strengere Anforderungen an den Hochfrequenzhandel gestellt. Die in dem Marktsegment tätigen Wertpapierhändler und Fondsgesellschaften müssen ihre Handelssysteme nun so ausgestalten, dass Störungen des Marktes unterbleiben. Nicht auf einen Geschäftsabschluss gerichtete Handelsaktivitäten können als Marktmanipulation bestraft werden.
Außerdem können die Börsenbetreiber von ihren Handelsteilnehmern für die exzessive Nutzung der Systeme eine Gebühr kassieren. Auch darf das Verhältnis von Orderanfragen zu Abschlüssen nicht zu weit auseinanderklaffen, und ein Mindestpreisunterschied soll dem Trend zu immer mehr Abschlüssen entgegenwirken.
Die genauen Regelungen dazu können die Börsen aber selbst festlegen, was die Opposition heftig kritisiert. Die Regierungskoalition schreibt dem Hochfrequenzhandel mögliche verstärkende Wirkungen in der Schuldenkrise zu. Er soll auch zu dem drastischen Kurssturz an der New Yorker Börse am 6. Mai 2010 beigetragen haben.
Der Bundesrat erklärte, ein wesentlicher Ansatz zur Vermeidung risikobehafteter und missbräuchlicher Praktiken im Bereich des Hochfrequenzhandels könnte "der Ausschluss bestimmter Handelsvarianten wie Warentermingeschäften und Staatsanleihen vom Hochfrequenzhandel" sein.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@dowjones.com
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March 22, 2013 11:20 ET (15:20 GMT)
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