Große Beeinträchtigungen 19.03.2013 11:05:00

EVN will gegen Bulgarien Investitionsschutzverfahren einleiten

Die EVN ist in Bulgarien seit 2004 investiert und beklagt nun, dass ihre Töchter in Bulgarien von der "Regulierungsbehörde und anderen staatlichen Stellen" beeinträchtigt würden, teilte der Energieversorger in einer Ad-hoc-Aussendung am Dienstag mit. Es gehe dabei unter anderem um Abgeltungstarife im Bereich der erneuerbaren Energien. Die Einspeisetarife würden in Bulgarien von der EVN vorfinanziert, eine Abgeltungsregelung wurde bisher aber nicht getroffen, kritisierte EVN-Sprecher Stefan Zach im Gespräch mit der APA.

Dadurch würden die Erlöse aus dem Stromverkauf in Bulgarien geschmälert. Experten schätzen die EVN-Kosten für die Abgeltung der Einspeisetarife auf einen zweistelligen Millionen-Betrag.

Grundlage für das Verfahren ist das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über die Förderung und den Schutz von Investitionen sowie der Vertrag über die Energiecharta, so die EVN-Aussendung weiter. Mit der Ankündigung beginne nun eine drei- bis sechsmonatige Konsultations- und Verhandlungsperiode. In dieser Zeit seien die Parteien zu Verhandlungen verpflichtet, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

Als weiteren Anlass für die Ankündigung der Einleitung eines Schiedsverfahrens sieht die EVN auch "die Aufhebung einer besonderen Abgabe für den Netzzutritt von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie durch jüngst ergangene Urteile des bulgarischen Verwaltungsgerichts vom März 2013." Die Folgen dieser Entscheidungen stellen laut EVN eine zusätzliche Verletzung der bulgarischen Investitionsschutzpflichten dar.

Erfahrungen mit Investitionsschutzverfahren hatte die EVN bereits in Mazedonien gesammelt. 2009 wurde ein Schiedsverfahren in den USA angestrengt und damit der Druck auf den Balkanstaat erhöht. Im März 2011 wurde der Streit um strittige - vor dem EVN-Einstieg beim mazedonischen Energieversorger ESM angelaufenen nichtbezahlte Stromrechnungen in Millionenhöhe - außergerichtlich beigelegt. Die 96 Millionen Euro plus Zinsen ausmachenden Altlasten wurde je zur Hälfte von der EVN und Mazedonien getragen, wurde damals außergerichtlich vereinbart.

lo/itz

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