28.02.2013 13:15:34

Deutsche Bundesbank: Gesetzgeber muss Bankabwicklungsmechanismus angehen

   Von Hans Bentzien

   Die Deutsche Bundesbank hat sich für einen gemeinsamen Start von europäischer Bankenaufsicht und europäischem Bankabwicklungsmechanismus ausgesprochen. Sie stellt sich damit hinter eine entsprechende Forderung von EZB-Direktor Yves Mersch. Ob sie auch eine Verschiebung der Aufsicht für den Fall befürwortet, dass sich der Start des Abwicklungsmechanismus verzögert, ließ sie auf Anfrage offen.

   Yves Mersch, der im Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB) für das Projekt einer Bankenunion zuständig ist, hat sich bei seiner ersten öffentlichen Rede dafür ausgesprochen, eine gemeinsame Bankenaufsicht erst zu beginnen, wenn es einheitliche Regelungen für die Abwicklung nicht lebensfähiger Institute gibt. "Ansonsten besteht die Gefahr, dass die viel beschworenen Konflikte zwischen Aufsichts- und Zentralbankperspektive programmiert wären", sagte er.

   Eine Bundesbanksprecherin erklärte hierzu in einer schriftlichen Stellungnahme: "Der Grundsatz vom Gleichlauf von Haftung und Kontrolle bedeutet, dass europäisch beaufsichtigte Banken auch europäisch abgewickelt werden sollten. Dazu muss der europäische Gesetzgeber das Thema Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus angehen. Zusätzlich bedarf es eines in sich stimmigen Konzepts für den Umgang mit Altlasten der Banken."

   Ob der Start der gemeinsamen Bankenaufsicht notfalls verschoben werden sollte, bis der Abwicklungsmechanismus steht, muss nach Aussage der Bundesbank die Politik entscheiden: "Da ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus jedoch eine politische Herausforderung darstellt, ist es auch in der Verantwortung der Politik, einen geeigneten Zeitrahmen aufzustellen", sagte die Sprecherin.

   Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

   DJG/hab/chg

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