28.02.2013 12:48:30
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Deutschland siegt im Streit um die Deutsche Bahn gegen Brüssel
Von Claudia Wiese
LUXEMBURG-Zumindest nach aktuell gültigem EU-Recht darf die Deutsche Bahn weiterhin unter einer Holding die Schienennetze verwalten und den Zugverkehr betreiben. Im Streit zwischen Deutschland und der EU-Kommission über die Trennung von Netz und Betrieb bei der Deutschen Bahn gewann die Bundesregierung am Donnerstag einen Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der EuGH wies eine Klage der Kommission gegen Deutschland sowie Österreich zurück. Ungarn und Spanien müssen ihre Gesetzgebung nachbessern.
Die Deutsche Bahn Netz sowie die österreichische ÖBB-Infrastruktur verfügten über eine "gesonderte Rechtspersönlichkeit sowie über eigene Organe und Mittel, die sich von denjenigen ihrer jeweiligen Holding unterscheiden", erläuterte der Gerichtshof. Damit seien beide Netzbetreiber rechtlich, organisatorisch und in ihren Entscheidungen unabhängig und könnten anderen Bahnunternehmen Zugtrassen zuweisen und die Trassennutzungsgebühren berechnen, wie in den EU-Eisenbahnrichtlinien vorgesehen. Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit würden im EU-Recht nicht verlangt. Damit könne die Kommission diese von Deutschland und Österreich auch nicht einfordern.
Zudem wies der EuGH den Vorwurf der Kommission zurück, die Bahn verlange von Konkurrenten zu hohe Preise für die Gleisnutzung und Deutschland habe nicht sichergestellt, dass die Deutsche Bahn Netz ihre Infrastrukturkosten senkt. Das Urteil war erwartet worden, da sich der Generalanwalt des Gerichtshofes im vergangenen Herbst schon entsprechend geäußert hatte und die Richter in der Regel der Meinung ihrer Generalanwälte folgen.
Mit dem Urteil ist der Streit über die Entflechtung zwischen Brüssel und Berlin allerdings nicht beigelegt. EU-Verkehrskommissar Siim Kallas hatte im Januar bereits das mittlerweile vierte Gesetzespaket zum Eisenbahnraum vorgelegt und will damit die Schlupflöcher in den ersten 2001 erlassenen Eisenbahngesetzen stopfen und Netz und Betrieb der Eisenbahnunternehmen der EU doch noch trennen.
Künftig soll nach dem Willen der Kommission der Infrastrukturbetreiber allein für sämtliche Kernfunktionen des Schienennetzes zuständig sein - darunter Investitionsplanung, Betrieb, Instandhaltung sowie Erstellung der Netzfahrpläne. Dazu sollen die Unternehmen "chinesische Mauern" zwischen Schienennetz- und Bahnbetreiber hochziehen. Unter anderem Finanzen, Personal und IT-Systeme sollen nicht für beide Bereiche verwendet werden dürfen.
Obwohl damit kein Konzern sein Netz verkaufen muss, kommt aus Deutschland weiterhin heftige Kritik. Die Pläne würden quasi einer Aufspaltung gleich kommen, kritisiert die Deutsch Bahn. Der Gesetzesvorschlag muss noch von den beiden EU-Gesetzgebern - Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten - angenommen werden, was sich einige Monate oder sogar Jahre hinziehen kann.
Die Klage gegen Deutschland und 12 weitere Staaten hatte die EU-Kommission im Sommer 2010 eingereicht, mit der Begründung, der Markt für Eisenbahnunternehmen sei nicht ausreichend liberalisiert und die entsprechenden EU-Richtlinien nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt worden.
Kontakt zur Autorin: claudia.wiese@dowjones.com
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February 28, 2013 06:17 ET (11:17 GMT)
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