21.02.2013 11:33:30

Beratungen zum Hochfrequenzhandel werden zur Hängepartie

   Von Andreas Kißler

   BERLIN--Das geplante Gesetz zur Regulierung des Hochfrequenzhandels wird zur Hängepartie im Parlament. Das zeichnete sich nach einem Gespräch der Fachpolitiker von Koalition und Opposition zu dem Thema ab, bei dem am Mittwochabend in Berlin in zahlreichen Punkten kein Einvernehmen erreicht wurde. Deshalb sollen die Beratungen dazu im Bundestag nun "um eine Sitzungswoche geschoben" werden, hieß es nach der Sitzung von Finanzpolitikern beider Seiten. Anstatt am 27. Februar soll sich der Finanzausschuss nun aller Voraussicht nach am 13. März abschließend damit befassen, die erste Lesung im Plenum wäre dann in der Woche danach.

   Hintergrund ist, dass Union und FDP angesichts der neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat verstärkt das Gespräch mit SPD und Grünen suchen. Allerdings zeichnet sich ab, dass die Koalition trotz gegenteiliger Forderungen von Opposition und Länderkammer keine Mindesthaltedauer für Hochfrequenzaufträge in das Gesetz einfügen will.

   Die Chancen für eine Zustimmung durch die Sozialdemokraten stehen deshalb schlecht. Deren Finanzpolitiker Carsten Sieling bestätigte dies jedenfalls. "Wenn so ein Kernpunkt nicht drin ist, würden wir das eher für einen Bettvorleger als für einen Tiger halten", sagte Sieling, der für die Sozialdemokraten im Bundestag die Federführung bei dem Thema hat, zu Dow Jones Newswires. Auch die SPD-geführten Länder bestünden seines Wissens auf diesem Punkt.

   Offen ist den Angaben zufolge zudem unter anderem noch die Frage, ob die geplante Zulassungspflicht für Händler nach dem Kreditwesengesetz (KWG) aufrecht erhalten wird oder ob das Börsengesetz angewendet werden soll. Bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages hatten die Deutsche Börse und die Stuttgarter Börse die Erlaubnispflicht für Händler nach dem KWG kritisiert, weil sie deswegen schwerwiegende Nachteile für den Finanzplatz Deutschland und einen Ausschluss ausländischer Handelsteilnehmer fürchteten.

   Mit dem Gesetz soll den besonderen Risiken des allein auf Computer gestützten algorithmischen Hochfrequenzhandels an den deutschen Börsen entgegengewirkt werden. Nach den Plänen, mit denen Berlin einer EU-Regelung vorgreift, sollen die Hochfrequenzhändler ab Mitte 2013 unter die Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fallen, und es sollen strengere Anforderungen an den Hochfrequenzhandel gestellt werden. Die in dem Marktsegment tätigen Wertpapierdienstleister und Fondsgesellschaften müssen demnach ihre Handelssysteme so ausgestalten, dass Störungen des Marktes unterbleiben.

   Nicht auf einen Geschäftsabschluss gerichtete Handelsaktivitäten, die das Funktionieren der Handelssysteme stören oder verzögern oder andere Handelsteilnehmer täuschen, sollen künftig als Marktmanipulation bestraft werden. Geplant ist auch die Möglichkeit der Börsenbetreiber, von ihren Handelsteilnehmern für die exzessive Nutzung der Handelssysteme eine Gebühr zu kassieren. Die betreffenden computergestützten Aufträge sollen gekennzeichnet werden, und die Börsen sollen verpflichtet werden, bei Fehlentwicklungen eine schnelle Handelsaussetzung vorzunehmen.

   Mit dem computergestützten Hochfrequenzhandel nutzen Investmentgesellschaften und Hedgefonds Kursunterschiede von Wertpapieren an verschiedenen Börsenplätzen in Sekundenbruchteilen. Vergangenes Jahr hatte der US-Wertpapierhändler Knight Capital durch fehlerhafte Aktiengeschäfte aufgrund einer Softwarepanne innerhalb von 45 Minuten einen Verlust von über 400 Millionen US-Dollar verzeichnet und war dem Ruin nur durch den Einstieg von Investoren entgangen.

   Der Vorgang warf ein Schlaglicht auf die Fehleranfälligkeit von Computerprogrammen, die in Millisekunden selbstständig Orders tätigen. Die Bundesregierung schreibt dem Hochfrequenzhandel mögliche verstärkende Wirkungen in der Schuldenkrise zu. Er soll außerdem zu dem drastischen Kurssturz an der New Yorker Börse am 6. Mai 2010 beigetragen haben. Die Opposition hat allerdings bemängelt, die geplanten Regelungen allein reichten nicht aus.

   Kontakt zum Autor: andreas.kissler@dowjones.com

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   February 21, 2013 05:03 ET (10:03 GMT)

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