DAX
15.02.2013 08:13:33
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Prozess um Millionenschaden bei Frankfurter Vorfeldstreik
In ähnlichen Fällen und Eilverfahren rund um GdF-Streiks haben das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht bislang immer zugunsten der kleinen Spartengewerkschaft entschieden. Doch dieses Mal ist manches anders: So wurde der Vorfeldstreik gut zwei Wochen nach Beginn vom Arbeitsgericht als rechtswidrig eingeschätzt. Außerdem klagt mit der Fraport auch das bestreikte Unternehmen selbst. Die Fluggesellschaften waren in den vorherigen Prozessen immer als unbeteiligte Dritte angesehen worden.
Der Tarifkonflikt um die Vorfeldlotsen, Einweiser und Verkehrsdisponenten wurde einige Wochen nach dem Streik beigelegt. Fraport und Gewerkschaft einigten sich auf neue Tarifverträge außerhalb des bestehenden Haustarifs. Die meisten Vorfeldbeschäftigten erhalten seitdem deutlich höhere Gehälter./ceb/DP/stb
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