01.02.2013 14:43:00

Immofinanz-Prozess - Optionsvereinbarungen laut Anklage rückdatiert

Mit Zeugenvernehmungen von vier Ermittlern der "Sonderkommission Constantia" (Soko Constantia) wurde die Verhandlung im Immofinanz-Strafprozess fortgesetzt. Als der Anwalt des Hauptangeklagten Karl Petrikovics, Otto Dietrich, einen Zeugen zu seiner rechtlichen Beurteilung gemäß Aktiengesetz eines Punktes fragte, griff Richterin Claudia Moravec-Loidolt ein. Der Zeuge sei ja kein Sachverständiger für Aktienrechtsfragen, und die rechtliche Würdigung obliege ohnehin dem Gericht. Die Anklage wirft den Angeklagten eine Rückdatierung jener Optionsvereinbarungen vor, mit denen diese nach eigenen Angaben ihre nicht eingelösten Immoeast-Aktienbezugsrechte aus dem Jahr 2003 auf die Kapitalerhöhungen 2004 und 2005 ausgeweitet hatten.

Ein Ermittler berichtete, dass das in einem Computer gefundene Dokument der Optionsvereinbarungen ein Erstellungsdatum vom Dezember 2004 aufwies. Laut Anklage war im Dokument selbst allerdings ein früheres Datum angegeben, es wurde also rückdatiert. "Es gab keinen Hinweis, dass dieses Erstellungsdatum manipuliert gewesen wäre", betonte er. Der Anwalt von Petrikovics legte daraufhin dem Gericht ein Privatgutachten von Universitätsprofessor Christoph Mandl vor. Demnach könnte aus den Dokumenteneigenschaften nicht zwingend geschlossen werden, dass das Dokument rückdatiert wurde. Wenn ein Dokument von einem Stick hochgeladen werde, komme es zu einem neuen Erstellungsdatum, so der Verteidiger Otto Dietrich.

Die Angeklagten pochen in ihrer Verteidigung darauf, dass die Optionsvereinbarungen ja mündlich zwischen ihnen geschlossen worden seien.

Laut Anklage waren sämtliche Optionsvereinbarungen, auf die sich die Angeklagten jetzt berufen, rückdatiert. Demnach wiesen die ersten drei Optionsvereinbarungen anlässlich der Kapitalerhöhung der Immoeast im Oktober 2004 als Ausstellungsdatum den 15. Oktober 2004 auf, waren jedoch laut Dokumenteneigenschaften erst im Dezember 2004 erstellt worden. Alleine durch die Rückdatierung dieser Optionen über insgesamt 1,050.000 Aktien der Immoeast stand bereits ein rechnerischer Gewinn von 430.500 Euro zu Buche, weil zwischen dem rückdatierten Datum und dem Erstellungsdatum der Kurs der Aktie gestiegen war. Demnach hätten sich die Angeklagten alleine durch die Rückdatierung dieser Optionen einen rechnerischen Gewinn von 430.500 Euro zugeschanzt.

(Schluss) gru/ggr/rf

ISIN AT0000809058 WEB http://www.immofinanz.com

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