Weiterer skurriler Akt 29.01.2013 15:08:00

"Dirty-Campaigning"-Papier der Meinl Bank gegen Gutachter aufgetaucht

Das schreibt der "Kurier" in seiner Dienstagausgabe. Damit ist die Causa Meinl um einen skurrilen Akt reicher. Der sogenannte "Plan für Kommunikation - FH" belege, wie das Geldhaus versuchen wollte, Geyer anzupatzen. Die Meinl Bank zieht seit geraumer Zeit gegen Geyer juristisch wie medial zu Felde.

Geyer ist bereits der dritte Gutachter in der Causa, der erste, Thomas Havranek, war wegen Befangenheit abberufen worden, mit einer Klage gegen ihn wegen übler Nachrede ist Banker Julius Meinl aber im Dezember 2012 abgeblitzt. Havraneks Nachfolger Fritz Kleiner hat nach kurzer Zeit selbst das Handtuch geworfen.

Gegen den nunmehrigen Sachverständigen Geyer ist wollte die Meinl Bank offenbar schwere Geschütze auffahren. Die Story, ihm fehle die Berufsvoraussetzung zum Sachverständigen, sollte "größtmögliche Wirkung entfalten", das Justizministerium und die Staatsanwaltschaft in Zugzwang bringen und das Meinl-Strafverfahren "massiv infrage stellen", zitiert der "Kurier" aus dem Papier.

Dazu sei der Plagiatsjäger Stefan Weber ins Spiel gekommen, der in Geyers Diplomarbeit angeblich "36 Plagiatsfragmente" fand. Geyer wurde unterstellt, Teile seiner Diplomarbeit abgeschrieben zu haben. Das "Gutachten" Webers, das dem Zeitungsbericht zufolge mittlerweile ebenfalls im Ermittlungsakt liegt, sollte der Schüssel für die Aktion gegen Geyer sein. Im September 2012 landete die "Geschichte" tatsächlich in einem Wochenmagazin.

Geyer soll, so der "Kurier", seine Expertise auch der Fachhochschule Wiener Neustadt übermittelt haben, an der Geyer studierte. Für die Bank habe sich nämlich die Frage gestellt, ob Geyer der Magistertitel aberkannt werden muss.

Weiters habe sich die Bank von ihrer PR-Agentur eine Liste der Ermittlungsverfahren erstellen lassen, in denen Geyer als Sachverständiger bestellt wurde, u. a. Libro, Skylink oder Eurofinanz. Mit den Verteidigern in diesen Causen sollte laut PR-Konzept ein Schulterschluss gebildet werden. Die Meinl-These dazu: Wegen der fehlenden Berufsvoraussetzungen müssen diese Verfahren neu aufgerollt werden. Zugleich wurden dem "Kurier" zufolge die Justizsprecher der Parteien informiert. Resultat war eine BZÖ-Anfrage an das Justizministerin.

Dieses bestätigte vor wenigen Tagen, dass Geyer die Voraussetzungen zum Sachverständigen erfülle. Dazu gibt es laut Zeitung eine umfangreiche Stellungnahme des Präsidenten des Innsbrucker Landesgerichts, wo Geyer als Sachverständiger eingetragen ist. Darin werde auch darauf hingewiesen, dass drei Experten der FH bescheinigen, dass Geyer seine Diplomarbeit nicht abgeschrieben hat.

Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl hält dennoch "Leute wie Geyer für das Justizsystem nicht zumutbar", wie er in der Zeitung zitiert wird. Das Geldhaus habe die fachliche Qualifikation des Gutachters von Anfang an öffentlich infrage gestellt.

snu/rf

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