Allianz Aktie
WKN: 840400 / ISIN: DE0008404005
09.01.2013 20:40:32
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Kostenträchtiger Klausel-Kampf der Lebensversicherer
Zahlreiche deutsche Versicherungen müssen wegen ungültiger Vertragsklauseln Nachzahlungen an ihre Kunden leisten. Während die Verbraucherzentrale Hamburg, die inzwischen den fünften Sieg im Rechtsstreit mit Lebensversicherern errungen hat, bis zu 6 Milliarden Euro schätzt, sehen Analysten und die Assekuranzen selbst das Volumen deutlich niedriger.
Der jüngste Sieg der Verbraucherschützer geht zu Lasten des Versicherungsriesen Allianz, der bis zu 117 Millionen Euro an Kunden nachzahlen muss. Da der Konzern eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zurückgezogen hat, ist das Urteil des OLG Stuttgart vom 18. August 2011 (2 U 1438/10) rechtskräftig, nachdem Allianz unter anderem gekündigte oder beitragsfrei gestellte Verträge zwischen falsch abgerechnet hat. Im Urteil wurden auch Vertragsklauseln zum Stornoabzug beanstandet.
Für die Summe hatte der Konzern in seiner Bilanz für das Geschäftsjahr 2010 bereits Rückstellungen gebildet für den Fall, dass man den Rechtsstreit verlieren würde. "Wir gehen davon aus, dass der Betrag ausreicht, um alle Forderungen zu decken", sagte der Sprecher.
Für die Verbraucherschützer ist die Summe der Nachzahlungen enttäuschend. Ursprünglich hatten sie mit bis zu zwei Milliarden Euro alleine für die Allianz-Kunden gerechnet.
Allianz-Konkurrent Ergo, der ebenfalls schon gegen die Verbraucherzentrale verloren, hat lediglich 55 Millionen Euro an Rückstellungen für Nachzahlungen gebildet.
Bei ihrer Schadenshochrechnung gehen die Verbraucherschützer von 500 Euro Erstattung für die 12 Millionen von den Rechtsstreitigkeiten betroffenen Kundenverträge aus. Das ergäbe insgesamt 6 Milliarden Euro.
Auf Grund der bereits bekannten Zahlen von Ergo und Allianz halten vom Wall Street Journal Deutschland befragte Analysten die 6 Milliarden Euro daher auch für zu hoch angesetzt. Und auch für die Allianz ist diese Schätzung nicht haltbar, da nicht alle Verträge tatsächlich betroffen seien. "Wir rechnen damit, dass pro Vertrag rund 120 Euro als Nachschlag fällig werden", sagte ein Sprecher auf Anfrage des Wall Street Journal Deutschland am Mittwoch. Die Münchener haben 900.000 der rund 10 Millionen Lebensversicherungsverträge darauf geprüft, ob den Kunden zu niedrige Rückkaufwerte gezahlt wurden und Nachzahlungen geleistet werden müssen.
Beim Konkurrenten Deutscher Ring, der als erster gegen die Verbraucherschützer verloren hat, beziffert man die betroffenen Verträge auf 137.000, was fünf Prozent des Bestandes entspricht.
Nach den Siegen vor Gericht gegen die Allianz und zuvor bereits gegen Signal Iduna, den Deutschen Ring sowie gegen Generali und Ergo haben die Verbraucherschützer aus Hamburg den Rest der Branche im Visier und rechnen damit, dass die Unternehmen die geforderten Unterlassungserklärungen bald abgeben werden. "Die zieren sich noch, werden das aber bestimmt machen", ist Edda Castello von der Verbraucherzentrale überzeugt. Dann erhalten die Kunden ihre Nachzahlungen.
Zu den betroffenen Unternehmen gehören nach Angaben der Verbraucherzentrale unter anderem Axa, Nürnberger Leben, HDI Gerling und R+V. Von den Unternehmen war zunächst keine Aussage zur Zahl der betroffenen Verträge und zum aktuellen Stand zu erhalten. Laut Verbraucherzentrale scheinen die Unternehmen aber bereits mit den Kunden Kontakt aufzunehmen und die Nachforderungen auszuzahlen beziehungsweise zum Jahresende 2012 neu zu berechnen.
Grundlage für den seit Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen Verbraucherzentrale und den Versicherungen sind ungültige Vertragsklauseln bei Lebensversicherungen, die zwischen 2001 und Ende 2007 abgeschlossen wurden. Dies betrifft zum einen die Abschlusskosten und zum anderen die Kosten für eine Stornierung der Lebensversicherung. Früher war es üblich, dass die Sparbeiträge zu Vertragsbeginn fast ausschließlich zur Deckung der Abschlusskosten genutzt wurden. Außerdem wurden Kunden unzureichend darauf hingewiesen, welche Gebühren bei einer Stornierung des Vertrags anfallen könnten.
2008 sorgte eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes dafür, dass Versicherer für mehr Transparenz gegenüber ihren Kunden sorgen müssen. Seither werden Abschlusskosten bei Lebensversicherungsverträgen über fünf Jahre verteilt abgerechnet. Zudem müssen seither in Verträgen die Kosten für eine Stornierung des Vertrags ausgewiesen werden.
Kontakt zur Autorin: alexandra.edinger@wsj.com
DJG/aed/smh
(END) Dow Jones Newswires
January 09, 2013 12:17 ET (17:17 GMT)
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