08.01.2013 14:04:00
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Korruption: OECD fordert verschärftes Unternehmensstrafrecht
Der OECD-Bericht kontrolliert die Umsetzung der "Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr". Gleich eingangs bedauern die Experten, dass es seit Ratifizierung der Konvention 1999 trotz einschlägiger Verdachtsfälle keine einzige Verurteilung wegen Auslandskorruption in Österreich gab. Begrüßt wird daher, dass es mittlerweile immerhin Anklagen in mehreren Fällen gibt (etwa den Wiener Patria-Prozess, Anm.).
Anerkannt werden außerdem die zuletzt durchgeführten Verbesserungen: Die Einrichtung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung (BAK) sowie das neue Korruptionsstrafrecht und verschärfte Geldwäsche-Bestimmungen.
Kritik üben die Experten aber daran, dass korrupten Unternehmen deutlich mildere Strafen drohen als Individuen. Wer als Einzelperson wegen Bestechung verurteilt wird, riskiert nämlich bis zu fünf Jahre Haft bzw. 1,8 Mio. Euro Geldstrafe. Korrupten Firmen drohen laut "Verbandsverantwortlichkeitsgesetz" dagegen maximal 1,3 Mio. Euro Geldbuße. Diese Höchststrafen sollten auf ein "effektives, verhältnismäßiges und abschreckendes" Niveau angehoben werden, fordern die OECD-Experten.
Außerdem fordern die Experten erleichterten Zugang der Justiz zu Bankdaten. Zuletzt hatte die Korruptionsstaatsanwaltschaft kritisiert, dass Auskunftsersuchen durch die zahlreichen Berufungsmöglichkeiten der Finanzinstitute verzögert würden. In die selbe Kerbe schlägt nun auch die OECD. Der Bericht kritisiert insbesondere den Bankenverband, dem praktisch alle relevanten heimischen Banken angehören. Der Verband würde gegen Anfragen der Justiz "automatisch" Berufung einlegen, heißt es. Und weiter: "Die routinemäßige Beeinspruchung gerichtlicher Anordnungen" durch die Banken sei ein "ernsthaftes Hindernis" bei der Strafverfolgung.
Schärfere Regeln fordert die OECD auch für die offenbar unter Geldwäscheverdacht stehende Glücksspielbranche (70 Prozent der Wetteinsätze stammen laut Bericht von Ausländern). Die Experten kritisieren, dass das Finanzministerium nicht kontrolliere, ob unter Korruptionsverdacht stehende Personen an Tochterfirmen heimischer Glücksspielkonzerne beteiligt sind. Daher bestehe das Risiko, dass der Glücksspielsektor zum Weißwaschen der Erlöse aus Korruptionsgeschäften dienen könnte, so die Experten.
Außerdem fordert die OECD Österreich auf, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Ermittlungen in internationalen Korruptionsfällen nicht "nationalen wirtschaftlichen Interessen" geopfert werden. Grund dafür ist das Weisungsrecht der Justizministerin über die Staatsanwaltschaft.
(Schluss) has/gru
WEB http://www.oecd.org/
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