Experten kritisieren 19.12.2012 06:46:30

Bankenaufsicht unvereinbar mit EU-Recht

"Eine umfassende Bankenaufsicht durch die EZB ist mit EU-Recht auch nach dem Modell, das die Minister nun vorschlagen, nicht vereinbar", sagte Bert van Roosebeke, Leiter des Fachbereichs Finanzmarktregulierung beim CEP, der Zeitung Die Welt. So dürften laut den Europäischen Verträgen der Zentralbank nur begrenzte und genau festgelegte Aufsichtsaufgaben übertragen werden, nicht aber die vollständige Bankenaufsicht.

   Juristische Probleme sieht Roosebeke auch bei der strikten Trennung zwischen verschiedenen Aufgaben der EZB, wie Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sie angekündigt hat. "Die EZB bräuchte tatsächlich eine chinesische Mauer zwischen Bankenaufsicht und Geldpolitik. Es darf sie aber nicht geben, ohne dass die EU-Verträge geändert werden", sagte van Roosebeke. Das Fazit des europapolitischen Thinktanks: Entweder ist die Trennung nicht wasserdicht - oder sie verstößt gegen geltendes Recht.

   Das gilt auch für den "Vermittlungsausschuss", der nach den Plänen der Finanzminister das faktisch letzte Wort in Streitfragen zwischen Aufsicht und EZB-Rat haben soll: "Jede wichtige Entscheidung der EZB muss vom EZB-Rat getroffen werden. Ein Letztentscheidungsrecht für einen Vermittlungsausschuss sieht der EU-Vertrag nicht vor", sagte der Europa-Experte weiter.

   DJG/chg

   Dow Jones Newswires

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