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18.12.2012 16:49:00

Meinl-Razzia - Ministerium: Oberstaatsanwalt verhielt sich korrekt

Der Chef der Wiener Oberstaatsanwalt, Werner Pleischl, sowie die Leiterin der Wiener Staatsanwaltschaft, Maria-Luise Nittel, haben sich bei der jüngsten Razzia in der Meinl Bank Ende November korrekt verhalten. Es war richtig, die Festnahme von Bankchef Peter Weinzierl, Beschuldigter in der Causa MEL, nicht zu vollziehen. Das hat die Dienst- und Fachaufsicht im Justizministerium am Dienstag entschieden, hieß es zur APA.

Justizministerin Beatrix Karl (V) hatte gegen die beiden interne Ermittlungen eingeleitet, weil sie Ende November per Weisung die Verhaftung Weinzierls untersagt hatten. Bei Weinzierl stand der Haftgrund Verdunkelungsgefahr im Raum, weil er den Ermittlern keine Auskunft über den Verbleib eines Computers geben wollte.

Weil es an dem Tag, am 29. November, schon so spät war, beantragten die Staatsanwälte die Verhaftung des Bankers nicht bei der für Meinl zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichterin, sondern beim diensthabenden Journalrichter. Dieser genehmigte die Verhaftung, schreibt der "Standard" (Montag).

Erst danach, so die Zeitung, riefen die Staatsanwälte ihre Chefin Nittel an, um von ihrem Vorhaben, Weinzierl zu verhaften, zu berichten. Nittel kontaktierte ihren Chef Pleischl. Dass der Richter die Verhaftung bewilligt hatte, wussten die beiden zu diesem Zeitpunkt nicht.

Nittel und Pleischl kamen zur Ansicht, dass der Haftgrund Verdunkelungsgefahr nicht vorliege und erteilten daher die entsprechenden Weisungen. Pleischl war mit der Meinl-Razzia "nur im Zuge eines Telefonats befasst", sagte er heute, Dienstag, zur APA. "Wir haben gemeinsam beschlossen, dass die Festnahme nicht zu vollziehen ist."

Zu Recht, wie die Aufsicht im Ministerium heute befunden hat. "Aus unserer Sicht sind keine disziplinären Schritte notwendig, die Weisung war korrekt", sagte ein Sprecher von Ministerin Karl zur APA.

Die Causa Meinl ist somit quasi gegessen. Damit derlei "Kommunikationsfehler" aber in Zukunft nicht noch einmal passieren, müssen die Oberstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Wien dem Ministerium bis Jänner einen Bericht über die "internen Abläufe hinsichtlich der Ausstellung von Haftbefehlen" abliefern. Es gehe darum, die internen Abläufe zu verbessern, hieß es im Justizressort.

Oberstaatsanwalt Pleischl wiederum will sich zur Meinl-Razzia "über das Telefonat hinaus ein Bild verschaffen", wie er ankündigte. Er werde entsprechende Befragungen der Staatsanwälte durchführen (lassen).

(Schluss) snu/mer

WEB http://www.meinlbank.com

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