18.12.2012 15:51:33

Landgericht verbietet Verkauf von Lindt-Teddy

    KÖLN (dpa-AFX) - Die Schweizer Schokoladenfirma Lindt Sprüngli darf ihren Schoko-Teddy wegen eines Verstoßes gegen Markenrechte von Haribo in der jetzigen Form nicht mehr verkaufen. Das Landgericht Köln untersagte dem Unternehmen am Dienstag den Vertrieb des Schokobären. Der Süßwarenhersteller Haribo hatte gegen Lindt geklagt und Schadensersatz verlangt. Der Verkauf des Produkts verstoße gegen die für Haribo eingetragene Wortmarke "Goldbären", hieß es in der Urteilsbegründung. Beim Anblick eines solchen Goldbären mit roter Schleife im Süßwarensegment würde unweigerlich eine Verbindung zu Haribo hergestellt. Das Gericht ließ eine Berufung beim Oberlandesgericht Köln zu./ls/DP/sf

 

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