23.10.2013 14:36:00
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Metaller - Wirtschaftskammer: Es gibt kein Streikrecht
Der Arbeitnehmer habe bei einer Arbeitsniederlegung keinen Entgeltanspruch. In der Realität könne es aber durchaus so sein, dass bei einer Beendigung des Streiks und einer Einigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften eine Kulanzlösung gefunden werde. Einen Unterschied zwischen Warnstreik und Streik gibt es für Gleitsmann nicht, beides sei eine Arbeitsniederlegung.
Die Gewerkschaften hingegen sehen das Streikrecht in der Verfassung und der europäischen Menschenrechtskonvention abgesichert. Leiharbeiter dürfen nach Rechtsmeinung der Gewerkschaft nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Das Streikrecht gelte auch für Lehrlinge, allerdings nur außerhalb der Berufsschulzeiten.
Den letzten großen Streit über die Rechtmäßigkeit der Arbeitsniederlegung gab es unter der ÖVP-FPÖ-Koalition, als die Arbeitnehmer gegen die Pensionsreform vorgingen. Der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Uni Wien sprach damals von einem Entlassungsgrund, was von den Gewerkschaften bestritten wurde.
(Schluss) stf/kre
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