Jetzt bei Plus500 CFDs auf die weltweit gefragtesten Basiswerte wie Aktien, Indizes oder Kryptowährungen entdecken!5 -W-
15.01.2015 12:18:31

Merkel fordert EU-Kommission bei Vorratsdaten zum Handeln auf

   BERLIN (AFP)--In der Debatte um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung hat die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die EU-Kommission aufgefordert, schnell einen neuen Vorschlag vorzulegen. Die von Brüssel angekündigte Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Speicherung von Telefon-, Internet- und E-Mailverbindungen müsse nun "zügig" kommen und dann auch in Deutschland umgesetzt werden, sagte Merkel am Donnerstag im Bundestag in einer Regierungserklärung zu den Anschlägen von Islamisten in Frankreich und deren Folgen.

   "Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben den Rahmen beschrieben, in dem eine Regelung der Mindestspeicherfristen für Kommunikationsdaten erfolgen kann", sagte Merkel. "Angesichts der parteiübergreifenden Überzeugung aller Innenminister von Bund und Ländern, dass wir solche Mindestspeicherfristen brauchen, sollten wir darauf drängen, dass die von der EU-Kommission hierzu angekündigte überarbeitete EU-Richtlinie zügig vorgelegt wird, um sie anschließend auch in deutsches Recht umzusetzen."

   Das deutsche Gesetz zur Speicherung aller Verbindungsdaten von Telefon, E-Mail und Internet für sechs Monate war 2008 in Kraft getreten, aber schon im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden. Im vergangenen April entschied auch der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen Grundrechte der Bürger verstoße und reformiert werden müsse.

   Die EU-Kommission hatte da bereits eine Reform der Richtlinie angekündigt, wollte zuvor aber das Urteil des Luxemburger Gerichts abwarten. Seit dem EuGH-Urteil hat die EU-Kommission aber keinen neuen Vorschlag gemacht. In der SPD wird eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung unter anderem mit dem Argument abgelehnt, dass eine Vorlage aus Brüssel fehle.

   Dem EuGH-Urteil zufolge muss die verdachtslose Speicherung von Verbindungsdaten von Telefon, Internet und E-Mail künftig "auf das absolut Notwendige beschränkt" werden. Der EuGH habe mit seiner Entscheidung die Bedenken der SPD bestätigt, sagte SPD-Chef Sigmar Gabriel der "Süddeutschen Zeitung" vom Donnerstag. Unter "engen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen" könne die Vorratsdatenspeicherung aber "ein geeignetes und verhältnismäßiges Instrument zur Strafverfolgung sein", fügte der Vize-Kanzler hinzu.

   Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

   DJG/smh

   (END) Dow Jones Newswires

   January 15, 2015 06:07 ET (11:07 GMT)- - 06 07 AM EST 01-15-15

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!