29.01.2014 17:26:33
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Medienwächter verlieren erneut im Streit um ProSiebenSat.1-Übernahme
Danach hätten die von den Landesmedienanstalten eingesetzte Kommission zur Medienfusionskontrolle (KEK) und die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) dem Medienhaus die für die Übernahme nötige Unbedenklichkeitserklärung damals nicht verweigern dürfen. Medienrechtlich sei die Übernahme nicht zu beanstanden gewesen, teilte das Bundesgericht am Mittwoch in Leipzig mit.
"Auch wenn die Übernahme selbst für uns heute nicht zur Debatte steht, so war uns doch wichtig, Rechtsklarheit zu gewinnen. Mit dem heutigen Urteil haben wir das erreicht", sagte der Leiter für Gesellschafts- und Kartellrecht bei Axel Springer (Axel Springer SE vinkuliert), Roland Pühler.
Weitere Folgen wird das Urteil ohnehin kaum haben, denn das Bundeskartellamt hatte 2006 die Übernahme ebenfalls untersagt. Auch dagegen war Springer vorgegangen, hatte vor dem Bundesgerichtshof 2010 aber verloren. Für andere Übernahmen auf dem deutschen Medienmarkten, könnte der Spruch aber durchaus interessant sein./sbr/DP/jha
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