Weitreichende Folgen |
04.07.2014 07:55:31
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Marktaufsicht durchkreuzt Frankreichs Alstom-Pläne
David Azema, der die Aktiengeschäfte des Staates übersieht, räumte ein, dass die Entscheidung der Aufsichtsbehörden den Spielraum der Regierung beim Aktienkauf eingeschränkt habe. Die Regierung hält es jedoch für wichtiger, überhaupt mehr Mitsprache über Alstom zu bekommen, um den Industriekonzern stärker an Frankreich zu binden. "Wir wollten die Aufsichtsrechte und wir wollten sie sofort. Die Vereinbarung mit Bouygues gibt uns das", sagte Azema. Ein Bouygues-Sprecher meldete sich auf Anfrage nicht zurück.
Paris versucht derzeit, einen großen Anteil an Alstom zu erwerben, ohne dass knebelnde Aktienmarktregeln in Kraft treten. Das französische Aktienrecht besagt, dass ein Aktionär beim Kauf von 30 Prozent eines Unternehmens automatisch ein Angebot für sämtliche umlaufenden Aktien dieses Konzerns vorlegen muss. Diese Regel gilt, weil nach Ansicht der französischen Finanzbehörden ab dieser Schwelle praktisch ein Eigentümerwechsel stattfindet.
Bouygues hält 29,3 Prozent der Alstom-Anteile und gewährte der französischen Regierung im Juni eine Option zum Kauf eines Großteils dieses Anteils. Ab nächstem Jahr kann die französische Regierung nun Alstom-Aktien von Bouygues zum Preis von 35 Euro je Stück kaufen. Damit würde sie aber einen Aufschlag von 25 Prozent zahlen gegenüber dem Marktpreis, der zum Zeitpunkt der Vereinbarung galt.
Die Regierung will die Mehrkosten gern vermeiden. Damit sie beim Kauf des 20-Prozent-Anteils nicht 440 Millionen Euro extra zahlen muss, erklärte die französische Regierung, sie könne die Alstom-Aktien auch an der normalen Pariser Aktienbörse zum niedrigeren Preis kaufen.
Doch sollte sie diesen Weg über den regulären Aktienmarkt gehen und ihren 20-Prozent-Anteil nicht ausschließlich über Bouygues aufbauen, könnte der gemeinsame Anteil von Paris und Bouygues leicht die 30-Prozent-Schwelle überschreiten.
Genau an der Stelle hakt nun die Finanzaufsicht nach, indem sie die Regierung zu einem Partner von Bouygues erklärt. Paris kann nach diesem Urteil nicht mehr im freien Börsenhandel Alstom-Aktien kaufen, ohne gleichzeitig ein Angebot für sämtliche umlaufenden Alstom-Aktien vorlegen zu müssen. Für die finanzklamme Regierung von Präsident François Hollande wäre das schwierig zu meistern.
Ungeachtet der neuen Behördenentscheidung gilt weiterhin die Vereinbarung zwischen Alstom und dem US-Energiekonzern General Electric im Wert von 17 Milliarden US-Dollar, wonach beide Konzerne in politisch heiklen Bereichen wie dem Atomkraftgeschäft gleichberechtigte Joint Ventures gründen wollen. Ohne einen größeren Anteil an Alstom wäre der Einfluss der französischen Regierung über diese Joint-Venture-Geschäfte jedoch begrenzt.
DJG/WSJ/kla
Dow Jones Newswires
PARIS
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