23.12.2014 11:01:00

MPC-Fonds - VKI verlängert Prozesseinstiegs-Frist bis 31. Jänner

In der Causa um mutmaßliche Millionenverluste von Anlegern durch Schiffs-, Lebensversicherungs- oder Immofonds von MPC hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) "aufgrund des starken Andrangs" die Frist für Verbraucher erneut verlängert - bis 31. Jänner -, sich via VKI als Privatbeteiligte einem Strafverfahren anzuschließen. Bisher meldeten sich 1.300 Personen, die sich geschädigt fühlen.

Konsumenten wird vom VKI angeboten, sich als Privatbeteiligter dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) anzuschließen. Der Vorteil laut VKI: "Diese Schadenersatzansprüche können derweilen nicht verjähren und es gibt eine kleine Chance, dass im Fall einer strafrechtlichen Verurteilung das Gericht auch gleich den Schadenersatz an die Opfer zuspricht." Eine Meldung über http://verbraucherrecht.at/ ist bis 31.1. möglich, an den VKI sind für die Teilnahme 150 Euro als Organisationsbeitrag zu zahlen. Anhängig sind Erhebung der WKStA gegen diverse Rechtsträger und Personen aus dem MPC-Imperium - es gilt die Unschuldsvermutung.

Vor dem Landesgericht Ried im Innkreis (OÖ) hat der VKI in einem im Auftrag des Sozialministeriums gegen Banken und das Emissionshaus geführten Prozess rund um die ins Trudeln gekommene MPC Holland Immobilienfonds einen - noch nicht rechtskräftigen - Erfolg erzielt: Einer geschädigten Anlegerin wurden über 16.000 Euro Schadenersatz zugesprochen, erklärte der VKI am Dienstag.

Die Anlegerin, eine Ordinationsgehilfin und später Hausfrau, hatte im Jahr 2003 für ihre Altersvorsorge 20.000 in den "47. Sachwert-Rendite-Fonds Holland GmbH & Co KG" investiert, zuzüglich 5 Prozent Agio (1.000 Euro). Überraschend begann der Fonds ab 2011 zu schwächeln und stellte Auszahlungen ein. Zudem erhielt die Anlegerin die Aufforderung der MPC-Tochter TVP Treuhand, die erhaltenen Ausschüttungen bis Ende 2014 zurückzuzahlen, sonst werde die drittfinanzierende Bank diese eintreiben.

Das LG Ried sprach der Anlegerin den gesamten Schadenersatz zu. Hätte sie gewusst, dass ein Totalverlustrisiko drohe und sie Ausschüttungen zurückzahlen müsse, hätte die Anlegerin den Vertrag nie abgeschlossen, verweist der VKI auf das Urteil. Die Beratung sei eine klassische Fehlberatung gewesen und die Bank hafte daher für das Verschulden ihres Mitarbeiters. Geklagt worden war die Volksbank Ried.

Der Berater hatte der Anlegerin anhand der Unterlagen der Emittentin MPC ("Das Sicherheitskonzept", "Das Renditekonzept" und "Der Inflationsschutz") die Anteile am geschlossenen Immobilienfonds als sicher angeboten und über das Risiko eines Totalverlustes nicht informiert. Auch die Risiken durch höhere Fremdfinanzierung oder höhere "Weichkosten" wurde nicht gesprochen. Überdies habe der Bankberater - ebenfalls anhand der Verkaufsprospekte der MPC - "7% Ausschüttungen" (und mehr) pro Jahr in Aussicht gestellt. Der Berater hat laut VKI weder darauf hingewiesen, dass diese Ausschüttungen jedenfalls in der Anfangsphase keine Gewinne seien, noch, dass solche Ausschüttungen zurückgefordert werden könnten.

Der VKI ließ sich im konkreten Fall die Schadenersatzansprüche gegen die Bank abtreten und reichte Klage gegen die Volksbank Ried ein. Die Emittentin MPC Münchmeyer Petersen Capital AG schloss sich durch ihre Österreich-Tochter (CPM Anlagen Vertrieb GmbH in Liquidation) dem Verfahren auf Seite der beklagten Bank an. Im Verfahren wurde geltend gemacht, dass die Anlegerin ohnehin alles durchschaut habe und dass sie ein Mitverschulden treffe und bereits eine Verjährung eingetreten sei.

(Schluss) sp/zie/pro

WEB http://www.konsument.at

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!