Hohe Belastungen drohen 03.09.2013 12:44:30

Lufthansa-Tochter AUA wehrt sich gegen Urteil zu Zwangsversetzungen

Die zwangsweise Versetzung von rund 2.000 Beschäftigten der Austrian Airlines (AUA) zum Billigflieger Tyrolean ist nach Einschätzung des Gerichts illegal. Die Lufthansa-Tochter will sich gegen dieses Urteil zur Wehr setzen und durch alle Instanzen gehen. Bezeichnet irgendwann auch das höchste Gericht den Betriebsübergang als nichtig, dürften hohe Belastungen auf AUA zukommen. Möglicherweise muss sie ihren Mitarbeitern wieder die früheren Gehälter bezahlen, die über dem jetzigen Niveau liegen. Das könnte den Sanierungskurs gefährden.

   Hintergrund des Rechtsstreit ist die bereits vor einigen Jahren angestoßene Sanierung der angeschlagenen Lufthansa-Tochter. Nachdem sich das Unternehmen mit Piloten und Kabinenbeschäftigten nicht auf eine Absenkung der Gehälter einigen konnte, beschloss der Vorstand den Betriebsübergang des fliegenden Personals auf die Tochter Tyrolean. Dort erhalten die Mitarbeiter weniger Geld.

   Das Gericht entschied nach Angaben der Airline nun, dass diese Zwangsversetzung nichtig ist. "Das Urteil hat uns negativ überrascht", sagte ein AUA-Sprecher dem Wall Street Journal Deutschland. Damit sei nicht gerechnet worden. Aus diesem Grund ruft AUA nun das Oberlandesgericht Wien als zweite Instanz an. Sollte das Berufungsgericht das bisherige Urteil bestätigen, will AUA noch weiter gehen und als dritte Instanz den obersten Gerichtshof in Österreich anrufen und danach möglicherweise noch den Europäischen Gerichtshof.

   "Wir rechnen uns aber hohe Chancen aus, in der ersten Berufung Recht zu bekommen", sagte der Sprecher weiter. Schließlich habe der Richter bestätigt, dass AUA den Betriebsübergang entsprechend der geltenden Gesetze richtig vorgenommen habe. Der Richter habe lediglich kritisiert, dass sich die Rechte der Arbeitnehmer durch diesen Betriebsübergang verschlechtert hätten. Aus diesem Grund habe er grundsätzlich einen Betriebsübergang innerhalb eines Konzerns in Frage gestellt.

   AUA kann diese Argumentation nicht nachvollziehen. "Es ist in Österreich gängige Praxis, dass Unternehmen bei Restrukturierungen auch Betriebsübergänge durchführen", sagte der Sprecher. Außerdem existierten Gesetze, die sicherstellen würden, dass negative Folgen für Mitarbeiter gelindert würden. An diese Gesetze habe sich die Airline gehalten. Beispielsweise habe sie freiwillig ausscheidenden Mitarbeitern Abfindungen gezahlt. AUA wollte sich noch nicht dazu äußern, mit welchen Konsequenzen die Airline im schlimmsten Fall rechnen muss.

   DJG/kib/sha

   Dow Jones Newswires

Von Kirsten Bienk

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