11.12.2013 16:38:00

Linzer Swap-Prozess - Freisprüche für Mayr und Penn

Ex-Finanzdirektor Werner Penn habe zwar "grob fahrlässig gehandelt", so der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung. Fakt sei aber, dass der Gemeinderat zuständig gewesen wäre, den Swap abzuschließen, und nicht delegieren hätte dürfen. Den verantwortlichen Beamten und Politikern attestierte der Richter "erschreckende Unkenntnis" bzw. "bloße Gleichgültigkeit".

Der Vorsitzende sah "Ahnungslosigkeit" bei der Stadt Linz und verwies u.a. auf Aussagen des früheren Bürgermeisters Franz Dobusch (SPÖ). Im Gemeinderatsbeschluss, der aus Sicht des Schöffensenats unwirksam ist, seien wesentliche Vertragspunkte "nicht einmal ansatzweise" enthalten gewesen. Das Gremium könne keine Vollmacht einräumen, so der Richter. Das hätte einzig Dobusch tun können, der Swap sei aber nicht in seine Kompetenz gefallen. Auch am Finanzausschuss übte der Vorsitzende Kritik: Dabei handelte es sich offenbar um "eine Veranstaltung, wo nichts näher hinterfragt wurde".

Bei Penn sei der objektive Tatbestand nicht verwirklicht, eine Schädigungsabsicht liege im Zweifel nicht vor, fasste der Richter zusammen. Er verwies zudem darauf, dass für Gutachter Christian Imo die Erwartungshaltung des damaligen Finanzdirektors an das Geschäft nachvollziehbar gewesen sei. Die BAWAG P.S.K. habe ihn nicht über das volle Risiko aufgeklärt. Es könne nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass er das Geschäft in seiner vollen Tragweite verstanden habe. Zum Vorwurf, dass Penn keine Ausstiegsangebote angenommen habe, erklärte der Vorsitzende, dass er dazu nicht befugt gewesen sei.

Der ebenfalls angeklagte frühere Finanzstadtrat Johann Mayr (SPÖ) habe keine kausale Handlung gesetzt bzw. sei sie nicht nachweisbar. Mehrere Zeugen hätten ihn entlastet, das einzig Belastende seien die Aussagen Penns gewesen, sagte der Richter.

(Schluss/folgt Zus.) tob/ver/ivn

WEB http://www.bawagpsk.com

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