21.01.2014 11:31:00

Liechtenstein: Vollbeschäftigung mit Ausbildung und Zuwanderungsregel

"Wir haben Vollbeschäftigung", beschreibt Liechtensteins Wirtschaftsminister Thomas Zwiefelhofer den Arbeitsmarkt in seinem Land mit einer Arbeitslosenrate von nur 2,4 Prozent. Auch unter den Jugendlichen gibt es kaum jemanden ohne Job oder Ausbildung. Dabei dürften Firmen in Österreichs Nachbarland mit seinen nur 37.000 Einwohnern EU-Bürger einstellen so viel sie wollen.

Zwiefelhofer führt das einerseits auf die gute Ausbildung im Land zurück: Bei 36.000 Arbeitsplätzen bieten die Betriebe des Landes 1.200 Ausbildungsplätze an, für weiterführende Schulen pendeln die Liechtensteiner nach Österreich oder in die Schweiz. Dazu kommt, dass die Zuwanderung, also Niederlassung im Fürstentum, streng begrenzt ist. Aus dem EWR dürfen jährlich nur 72 Menschen, davon 56 Erwerbstätige, nach Liechtenstein übersiedeln, die Hälfte der Bewilligungen wird verlost. Aus der Schweiz dürfen 17 Personen kommen, davon 12 zum Arbeiten, hier entscheidet ausschließlich die Regierung über die Vergabe. Weitere Bewilligungen für Bürger anderer Staaten werden nach Bedarf erteilt. Dafür hat das Land 18.000 Pendler - die Hälfte der Erwerbstätigen.

Dennoch sind 36 Prozent der Einwohner Liechtensteins Ausländer. Das relativiert sich insofern, als die meisten von ihnen aus Österreich, Deutschland oder der Schweiz kommen und der kulturelle Unterschied nicht so riesig ist, sagt Zwiefelhofer. Aber inzwischen sind die Bodenpreise so hoch, dass sich manche Jungfamilie lieber - weil billiger - in der Schweiz ansiedelt. Zuwanderung wird daher kritisch gesehen, angesichts der Vollbeschäftigung gibt es aber keine Diskussion über die Anstellung von Ausländern.

Zur Öffnung bereit ist Liechtenstein auch beim Austausch von Informationen über Bankkonten. Während Österreich noch mauert, hat sich das Fürstentum zu Verhandlungen entschlossen. Denn wenn man Teil der internationalen Gemeinschaft ist, muss man auch nach internationalen Spielregeln spielen, so die Erkenntnis in Liechtenstein. Und es gebe eine klare Entwicklung in Richtung Informationsaustausch. Dafür will Liechtenstein bei der Ausgestaltung der Regeln mitreden. Für die eigenen Bürger ist eine Datenweitergabe hingegen kein Thema in dem Land, in dem die Behörde in der Regel von den Bürgern für die Steuererklärung keine Belege verlangt. Die Steuerleistung sei weitestgehend als fair akzeptiert, sagt Zwiefelhofer - ein Spitzensteuersatz von 18 Prozent macht das leichter.

In Österreich ist derzeit, nicht zuletzt im Rahmen der Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, oft die Rede von verschleierten Geldflüssen über Liechtensteiner Finanzinstitute. Zwiefelhofer glaubt aber nicht, dass in den letzten zehn Jahren Kunden nach Liechtenstein gekommen sind, um etwas zu verschleiern. Denn seit 2001 habe sein Land sehr strenge Sorgfaltspflicht- und Geldwäschegesetze, "strenger als in Österreich", wie der stellvertretende Regierungschef betont. Während Compliance, also die Einhaltung von Gesetzen, vor einigen Jahren noch kaum ein Thema war, seien jetzt im Schnitt 10 Prozent der Arbeitnehmer in Liechtensteins Finanzbetrieben nur damit beschäftigt.

(Schluss) tsk/snu

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