01.06.2016 10:00:00
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Lautenschläger: EZB erwägt Einführung von Empfehlungen bei Kapitalanforderungen
Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Europäische Zentralbank (EZB) prüft nach den Worten von EZB-Direktorin Sabine Lautenschläger, ob sie bei der Bemessung der Eigenkapitalanforderungen an Banken neben verbindlichen Vorgaben auch Empfehlungen einführt. Die Idee dahinter ist, Banken die Ausschüttung von Dividenden zu erlauben, wenn sie die Pflichtvorgaben der Bankenaufsicht im Rahmen des Aufsichtsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) erfüllt haben.
"So stellt sich die Frage, ob wir uns als Aufseher bei der Kapitalsituation einer Bank allein auf das Instrument des formellen und verbindlichen aufsichtlichen Kapitalzuschlages beschränken sollten", sagte Lautenschläger zur Eröffnung des jährlich stattfindenden Bundesbank-Symposiums "Bankenaufsicht im Dialog". Die EZB prüfe gerade, ob es sinnvoll wäre, die Erwartung der Aufsicht an das Kapitalniveau einer Bank in Form von Anforderungen einerseits und Empfehlungen andererseits zu äußern.
Das Instrument der Anforderung könnte die Aufsicht laut Lautenschläger nutzen, wenn unmittelbare Risiken nicht oder nicht ausreichend abgedeckt seien oder schwerwiegende Mängel im bankinternen Risikomanagement vorlägen. "Diese Kapitalanforderungen würden dann als die Stellgröße für die Dividendenausschüttung dienen, also für die Berechnung des maximal ausschüttungsfähigen Betrags", sagte sie.
Im Gegensatz dazu könnte die Aufsicht das Instrument einer Empfehlung vor allem dann nutzen, wenn es darum geht, Erkenntnisse aus hypothetischen Szenarien zu verarbeiten. "Dazu müssten wir unter anderem diejenigen Bestandteile in die Berechnung der aufsichtlichen Kapitalempfehlung überführen, die wir im letzten Jahr in Bezug auf diese hypothetischen Szenarien im verbindlichen Kapitalzuschlag berücksichtigt hatten", sagte die EZB-Direktorin.
Hypothetische Szenarien sind vor allem Annahmen im Rahmen von Stresstests, die einen starken wirtschaftlichen Abschwung beinhalten.
Mit dieser Anpassung des SREP-Konzepts würde sich das Kapitalniveau Lautenschläger zufolge in der Gesamtheit nicht verändern. "Es wäre nur anders auf Anforderung und Empfehlung verteilt. Würde eine Bank die verbindlichen Kapitalanforderungen einhalten, die Empfehlung aber nicht, dann sollte dies nicht automatisch zu einer formellen aufsichtlichen Maßnahme führen", sagte Lautenschläger.
Sie fügte aber hinzu: "Das bedeutet aber nicht, dass die Aufsicht nicht erwarten würde, dass auch ihre Empfehlungen eingehalten werden."
Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com
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June 01, 2016 03:43 ET (07:43 GMT)
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