04.07.2016 14:26:48

Landgericht weist Atomklage von E.ON ab

   Von Jenny Busche

FRANKFURT (Dow Jones)-- Nach EnBW hat auch E.ON im Streit um das Atommoratorium eine Niederlage erlitten: Das Landgericht Hannover hat die Klage des Energiekonzerns gegen die vorübergehende Stilllegung zweier Atomkraftwerke nach der Katastrophe von Fukushima abgewiesen, wie das Gericht am Montag mitteilte.

   E.ON hatte Schadensersatz in Höhe von mehr als 380 Millionen Euro von den Ländern Bayern und Niedersachsen sowie dem Bund gefordert, weil der Konzern 2011 nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima zwei Atomkraftwerke für drei Monate abschalten musste. Bundesweit mussten damals die sieben ältesten Atommeiler zur Überprüfung ihrer Sicherheit vom Netz genommen werden, darunter auch die E.ON-Kraftwerke Isar 1 und Unterweser.

   Das Gericht begründetet seine Entscheidung damit, dass E.ON die Zwangsabschaltung mit einer Anfechtungsklage hätte verhindern können.

Weitere Klagen laufen

Auch RWE und EnBW hatten gegen das Atommoratorium geklagt. Während das Landgericht Bonn die Klage von ENBW bereits im April abwies, läuft das RWE-Verfahren vor dem Essener Landgericht derzeit noch.

   Die Energiekonzerne haben im Zusammenhang mit dem von der Regierung durchgesetzten vollständigen Atomausstieg noch weitere Klagen gegen den Staat angestrengt. So fordern E.ON, RWE und Vattenfall Entschädigungen in Milliardenhöhe für den 2011 endgültig beschlossenen Atomausstieg. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist in einigen Monaten zu rechnen.

Kontakt zum Autor: jenny.busche@wsj.com

   DJG/jen/kgb

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   July 04, 2016 08:25 ET (12:25 GMT)

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