24.01.2014 05:24:34
|
Krisenrunde zu Prokon - Deutsche Regierung will Anlegerschutz stärken
Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und von zwei Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind ebenfalls dabei. In Itzehoe arbeiten gut 300 Menschen für Prokon. Betroffen von dem Insolvenzantrag sind 480 Mitarbeiter der Prokon Regenerative Energien GmbH. Sie erhalten vorübergehend Insolvenzgeld. Insgesamt beschäftigt der zahlungsunfähige Windanlagen-Finanzierer rund 1300 Menschen.
Penzlin stellt sich bei Prokon auf ein komplexes und längeres Verfahren ein. Für eine Bewertung der Lage und einen Ausblick zur Zukunft des Unternehmens sei es noch zu früh, sagte er am Donnerstag.
Zur Finanzierung von Windkraftanlagen hatte Prokon bewusst auf Kredite von Banken verzichtet. Das Unternehmen holte sich das Geld von Kleinanlegern und gab dazu sogenannte Genussrechte aus. Das sind kurzfristig kündbare Anlagen mit entsprechendem Ausfallrisiko. Nachdem Prokon wegen Kapitalkündigungen in eine Liquiditätsklemme geraten war, hatte die Firma am Mittwoch Insolvenz angemeldet.
Die Bundesregierung will als Konsequenz aus den Schwierigkeiten bei Prokon Kleinanleger künftig besser vor riskanten Finanzprodukten schützen. Nach einer Kabinettsklausur am Donnerstag in Meseberg kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an, Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) würden entsprechende Vorschläge machen.
Maas erklärte: "Wo es Verbrauchern schwer fällt, sich selbst zu schützen, müssen wir für mehr Transparenz sorgen." Insbesondere im "grauen Kapitalmarkt" sei funktionierender Anlegerschutz von großer Bedeutung: "Wir sind uns mit dem Bundesfinanzministerium einig, dass die Bafin den kollektiven Schutz der Verbraucher als wichtiges Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit erhält." Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstag) prüft die große Koalition auch ein Verbot für den Verkauf riskanter Finanzprodukte an Kleinanleger.
Nach dem Gang zum Insolvenzgericht will Prokon nun Windparks verkaufen, um sich so dringend benötigtes Kapital zu besorgen. Es seien zwei Gespräche mit Marktteilnehmern geführt worden, sagte Prokon-Chef Carsten Rodbertus am Donnerstag. Weitere würden folgen: "Damit werden wir auch den Nachweis erbringen, dass es stille Reserven im Unternehmen gibt, eben die Windparks."
Der Fall Prokon mit seinen rund 75 000 Anlegern ist ein besonderer. Denn es müssen noch fundamentale juristische Fragen geklärt werden. Drei Rechtsprofessoren seien mit Gutachten beauftragt, sagte Penzlin. Sie sollen die Frage prüfen, ob gekündigte Genussrechtsanteile von Anlegern offene Forderungen gegen das Unternehmen im Sinne des Insolvenzrechts seien. Nur dann sei Prokon überschuldet, und das Amtsgericht könne das Insolvenzverfahren eröffnen./wsz/sl/rad/DP/stk
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!