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14.10.2014 16:12:31

Kläger fordern Pause im Schadensersatzprozess gegen die Porsche Holding

   Von Hendrik Varnholt

   Im Schadensersatzstreit um die gescheiterte Volkswagen-Übernahme durch Porsche bleibt ein Ende unabsehbar: Während eines Verhandlungstermins vor dem Landgericht Hannover haben die auf rund 2 Milliarden Euro Schadensersatz und Zinsen klagenden Anlagegesellschaften am Dienstag eine vorläufige Aussetzung des Zivilprozesses gegen die Porsche Holding SE gefordert. Wie ein Gerichtssprecher dem Wall Street Journal Deutschland sagte, ist eine Entscheidung über den Antrag für den 25. November vorgesehen. Erst im Anschluss könnte es zu Zeugenbefragungen kommen.

   In dem Rechtsstreit werfen die Fonds der Porsche Holding vor, in der Übernahmeschlacht zwischen Volkswagen und Porsche vor rund sechs Jahren falsche Informationen verbreitet zu haben.

   Während des Verhandlungstermins am Dienstag tauschten die Beteiligten abermals ihre Standpunkte aus. Die zuständigen Richter hätten sich anschließend "in keiner Weise festgelegt", sagte der Sprecher des Gerichts auf Anfrage. Der Anwalt der Kläger, Josef Broich, sagte gleichwohl, das Gericht habe zu erkennen gegeben, dass es die Klage für schlüssig halte. Porsche-SE-Anwalt Markus Meier wies die Darstellung zurück.

   Unterschiedlicher Auffassung sind die Parteien auch über die Aussetzung des Verfahrens. Klägeranwalt Broich begründete den entsprechenden Antrag mit dem parallel laufenden Strafverfahren gegen die früheren Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter. Wegen des Strafverfahrens hätten Zeugen womöglich auch im Zivilprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht, sagte der Jurist dem Wall Street Journal Deutschland. Porsche-Anwalt Meier sagte dagegen, der Ausgang des Strafverfahrens habe "keinerlei Einfluss auf das Zivilverfahren".

   Auslöser der Auseinandersetzung vor dem Landgericht Hannover ist der gescheiterte Versuch einer Volkswagen-Übernahme durch Porsche im Jahr 2008. Porsche hatte damals zunächst öffentlich Übernahmegerüchte zurückgewiesen. Hedgefonds und andere Finanzinvestoren setzten auf einen fallenden VW-Kurs. Als Porsche dann einige Monate später doch zur Übernahme des größten Autobauers Europas ansetzte, mussten die Fonds VW-Aktien zu Höchstpreisen an der Börse einkaufen.

   Einige Anleger, größtenteils institutionelle Investoren, fühlten sich deshalb von Porsche hintergangen. Sie lasteten ihre Investitionsentscheidungen dem Sportwagenbauer und zum Teil auch Volkswagen an. Mehrere Investoren zogen vor Gericht, zunächst vor allem in den USA. Dort scheiterten die Klagen. Für die Porsche Holding, die die Vorwürfe zurückweist, ist das juristische Risiko damit in den vergangenen Jahren deutlich geringer geworden.

   In der laufenden Auseinandersetzung vor dem Landgericht Hannover berufen sich die Kläger, die Fonds der Gesellschaften DE Shaw, Elliott, Perry Capital und York Capital sind, auch auf kartellrechtliche Bestimmungen. Nach Darstellung von Porsche-Anwalt Meier haben die Richter am Dienstag die Auffassung geäußert, keine Verstöße gegen entsprechende Regelungen zu erkennen. Klägeranwalt Broich allerdings kündigte an, den Punkt mit einem Gutachten zu untermauern.

   Kontakt zum Autor: hendrik.varnholt@wsj.com

   Mitarbeit: Ilka Kopplin

   DJG/hev/kla

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   October 14, 2014 10:12 ET (14:12 GMT)

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