21.08.2013 11:36:00
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Kirchenkritiker beschäftigen VfGH wieder mit Kirchenbeitrag
Bereits im Vorjahr hatte der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde des Freidenkerbunds gegen die steuerliche Absetzbarkeit - diese gilt für Beiträge bis zu 400 Euro im Jahr - aus Formalgründen abgewiesen. Damals sah der VfGH die Vereinigung dazu nicht legitimiert, weil sie selbst keine Steuern bezahle und somit nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzt sei. Zudem gebe es einen "zumutbaren Umweg", eine Beschwerde einzubringen - nämlich den Steuerbescheid einer einzelnen Person im Instanzenzug anzufechten.
Diesen Weg beschreitet nun "Religion ist Privatsache" und hofft, dass die Verfassungsrichter erkennen mögen, dass das Einkommenssteuergesetz in diesem Punkt eine "unsachliche Privilegierung religiöser Steuerpflichtiger" sei.
(Schluss) ks/spu
WEB http://www.vfgh.gv.at/
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