Nervenkrieg geht weiter |
14.10.2013 15:57:00
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Streit um Commerzbank-Vorstände dauert an
Dem Vernehmen nach sollen Ulrich Sieber und Jochen Klösges gehen. Sie verantworten die interne Abwicklungseinheit, in der das Institut Geschäfte gebündelt hat, von denen es sich trennen will. Sieber ist auch Personalchef und als solcher bei den Arbeitnehmern sehr geschätzt. Ihre Vertreter im Aufsichtsrat wehren sich gegen seine Abberufung. Die Anteilseigner stimmten nach Informationen aus Aufsichtsratskreisen - trotz zuvor in den Medien verbreiteter Bedenken - dagegen am Montag geschlossen für die Abberufung der beiden Manager.
Knackpunkt ist derzeit die Höhe der Abfindung. Verhandlungen mit den beiden Managern waren bisher an unterschiedlichen Vorstellungen gescheitert. Der Tageszeitung "Die Welt" (Montag) zufolge fordern Sieber und Klösges für ein freiwilliges Ausscheiden je 2,8 Millionen Euro Abfindung - ursprünglich seien es 3,5 Millionen gewesen. Vorstand und der Bund als Großaktionär wollen Berichten zufolge allerdings weniger zahlen.
Laut Dienstvertrag stehen den Managern bei einer Abberufung zwei Jahresgehälter als Abfindung zu. Im vergangenen Jahr haben sie jeweils gut 1,2 Millionen Euro verdient. Der Bankenrettungsfonds Soffin will früheren Berichten zufolge nur einer Abfindung von bis zu einer Million Euro zustimmen. Wegen der verbliebenen Staatsbeteiligung von 17 Prozent hat der Soffin bei Vorstandsverträgen ein Vetorecht.
Der Aufsichtsrat hatte im August auf Drängen von Vorstandschef Martin Blessing beschlossen, den Vorstand von neun auf sieben Mitglieder zu verkleinern. Dies sieht der Konzern als eine Konsequenz aus dem eingeleiteten Sparprogramm, bei dem bis Ende 2016 rund 5200 Vollzeitstellen gekappt werden sollen.
Sollte Müller die Abberufung der beiden Vorstände bei der nächsten Runde im Aufsichtsrat durchsetzen, könnten der zweitgrößten deutschen Bank Klagen der Manager drohen. Sie kann ihre Vorstände nur aus einem "wichtigen Grund" abberufen - etwa wegen einer Pflichtverletzung. Dies aber wird Klösges und Sieber nicht vorgeworfen. Die Commerzbank betont "betriebliche Notwendigkeiten". Ob das als Begründung reicht, ist jedoch umstritten.
/mar/DP/stb
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