26.11.2014 09:46:00
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Kartellgericht verdonnert Spar zu drei Millionen Strafe wegen Preisabsprachen
Das Kartellgericht
hat dem Handelskonzern Spar wegen Preisabsprachen eine
Bußgeldzahlung von drei Millionen Euro aufgebrummt. Es handelt sich dabei
nur um einen Teilbeschluss zu Molkereiprodukten, da beim zweiten
Bußgeldantrag zu weiteren 16 Produktgruppen noch keine Beweismittel
vorliegen, führte Richterin Anneliese Kodek am Mittwoch bei der
Urteilsverkündung aus.
Die Geldstrafe betrifft den Spar-Konzern, den Töchtern Maximarkt und SSL konnte nichts nachgewiesen werden. Spar-Anwalt Bernhard Kofler-Senoner wertete das noch nicht rechtskräftige Urteil als Erfolg für Spar, zumal Teile zu dessen Gunsten ausfielen, wie er im Anschluss vor Journalisten sagte. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die ja die Bußgeldanträge beim Kartellgericht einbrachte, äußerte sich noch nicht zur Entscheidung.
(Schluss Auftakt/Ausführlicher Bericht folgt) kan/itz
WEB http://www.spar.at http://www.bwb.gv.at
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