18.02.2014 14:20:00
|
KSV-Experte Kantner froh über Entschärfungen bei GmbH light
Durch die im Vorjahr eingeführte GmbH light ist dem Finanzminister einiges an Körperschaftsteuer (KÖSt) entgangen. Es haben nämlich nicht nur Neugründer, sondern auch bestehende Gesellschaften die Möglichkeit genutzt. Im zweiten Halbjahr 2013 sei es zu einer Verzehnfachung an Kapitalherabsetzungen gekommen, so Kantner im Klub der Wirtschaftspublizisten. "Von den 130.000 GmbHs in Österreich haben 25.000 bis 30.000 mehr als 35.000 Euro (die frühere Mindestkapitalgrenze, Anm.)." Rund 2 Mrd. Euro könnten via Kapitalherabsetzungen entnommen werden. "Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein", so Kantner.
Diese Kapitalherabsetzung durch bestehende Firmen soll jetzt aber nicht mehr möglich sein. So sieht es das Abgabenänderungsgesetz vor, das vergangene Woche den Finanzausschuss des Parlaments passierte. Die fehlenden 25.000 Euro Stammkapital müssen Neugründer nun binnen zehn Jahren aufstocken. Für Kantner ist das durchaus ein "vernünftiges Mittelmaß". Weniger gefällt ihm, dass die Wirtschaft die Verpflichtung, die Bezeichnung "Gründungsprivilegierung" anzugeben, weglobbyiert hat. Es werde für "Irritationen" im Geschäftsleben sorgen, dass nicht klar sei, ob ein Geschäftspartner nun über 10.000 oder 35.000 Euro Kapital verfügt.
Bei GmbHs rät Kantner generell zur Vorsicht, da dies gegenüber Einzelunternehmen mit einer Reihe zusätzlicher Sorgfaltspflichten verbunden sei. Ein Geschäftsführer einer GmbH müsse "höllisch aufpassen", mit dem Geld der Gesellschaft - eine eigene Rechtsperson - nicht wie mit seinem eigenen zu verfahren. Es müsse alles genau dokumentiert werden - sonst entstünde eine Situation, "die dann nachträglich so ein Burgtheater-Phänomen erzeugt", meinte Kantner in Anspielung auf Führungskrise und Millionendefizit in der Burg. Einzelunternehmer hingegen kämen "nicht so leicht in den Bereich von Untreuehandlungen".
Kantner pocht darüber hinaus auf eine Neuregelung des Privatkonkurses. "Da ist die letzten Jahre wenig weitergegangen", so der KSV-Experte in Richtung Politik. "Ich wünsche mir, dass Insolvenzverfahren früher stattfinden." Das hieße "weniger kaputte Schuldner", bessere Quotenaussichten. Das Bestreben des Gesetzgebers, außergerichtlichen Regulierungsverfahren den Vorzug zu geben, ist aus der Sicht des Kreditschützers ein "frommer Wunsch". Von den 7.000 jährlichen Zahlungsplänen in Insolvenzverfahren würden immerhin "einige hundert" zu 100 Prozent erfüllt, hält Kantner dem entgegen - eine "Win-Win-Situation" für Schuldner und Gläubiger also.
Aus diesem Grund könnte Kantner einem Insolvenzverfahren von Amts wegen - derzeit braucht es ja einen Antrag von Schuldner bzw. Gläubiger - etwas abgewinnen. Das sei aber nicht umsetzbar.
Puncto Inkassospesen plädiert Kantner dafür, dass die säumigen Schuldner für die Kosten aufkommen sollen, die durch den Zahlungsverzug entstehen. Das würde die Zahlungsmoral heben. "Die Sozialpartner wollen das allen Zahlern umhängen", kritisiert er. Was die Höhe der zum Teil horrenden Inkassospesen betrifft, sei die Branche bereit, sich auf eine Deckelung einzulassen.
Apropos Spesen: Verschuldete Privatpersonen ächzen oft zusätzlich unter den hohen Überziehungszinsen bei der Bank. "Wenn ich mein Konto überziehe, ist das für die Bank ein exzellentes Geschäft", meint Kantner dazu. Wenn Private aber periodisch mit Rückzahlungen in Verzug sind, solle man sie in eine "stabile Seitenlage" bringen, damit die Probleme nicht ausufern. Statt sie in ein Exekutionsregime ("das ist für zahlungsunwillige Schuldner") zu ziehen, sollte man gleich eine Insolvenz andenken.
(Schluss) snu/itz
WEB http://www.ksv.at
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!