23.12.2014 08:00:00
|
Justizbudget profitiert von Hypo-Klage
Die Pauschalgebühren für Gerichtsverfahren berechnen sich nach dem Streitwert. Der beläuft sich bei der Klage der Republik Österreich gegen den früheren Mehrheitseigner der Hypo Alpe Adria, die BayernLB, auf 3,5 Mrd. Euro. Die BayernLB will umgekehrt von der Republik 2,4 Mrd. Euro einklagen.
Zusammen ergäbe das - wenn die Republik zahlen muss - 70,2 Mio. Euro, und damit ein schönes Plus. Im ganzen Jahr 2013 hat die Justiz 841 Mio. Euro Gerichtsgebühren eingenommen.
Die Republik Österreich will sich die Überweisung - in diesem Fall ja eigentlich nur von einem Ressort ins andere - aber ersparen. Sie berief sich bei Klagseinbringung auf Par. 5 Finanzmarktstabilitätsgesetz, wonach für zur Durchführung des Gesetzes erforderliche Rechtsgeschäfte, Schriften und Amtshandlungen keine Abgaben und Gebühren anfallen. Ob das auch für die Klage gegen die BayernLB gilt, muss das Handelsgericht entscheiden, erklärte dessen Vizepräsident Alexander Schmidt gegenüber der APA.
Auch die BayernLB hat nicht sofort mit Klagseinbringung bezahlt. Sie ließ sich die Lastschriftanzeige ausstellen und musste dann binnen 14 Tagen genau 28.233.534 Euro überweisen. Diese erkleckliche Summe fällt zwar an das Justizbudget. Aber der Justizminister kann das Geld nicht einfach ausgeben - und hat das auch nicht vor.
Denn die millionenschweren Gebühren gelten als "außerplanmäßige Einnahmen" und sind damit der Rücklage zuzuführen. Diese darf der Minister nur mit Zustimmung des Finanzministers und des Rechnungshofes auflösen. Daran denkt er derzeit aber nicht. Es gebe keine Pläne, die Rücklagen anzutasten, sei doch das Budget 2015 mit dem Finanzminister akkordiert, hieß es im Justizministerium.
(Schluss) dru/hac
WEB http://www.hypo-alpe-adria.com

Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!