23.03.2015 06:01:00
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OeNB bereitet sich inhaltlich minutiös auf Hypo-U-Ausschuss vor
Eine der wichtigsten Verteidigungslinien: Erst im Vorjahr sei es in Österreich zu einem aufsichtsrechtlichen Paradigmenwechsel gekommen. Erst seit 2014 könne die Aufsicht "bereits bei drohendem Gesetzesverstoß tätig werden. Davor war die Rolle der Aufsicht auf die Überprüfung der Einhaltung der Rechtsnormen beschränkt."
Vor 2008 habe man viele Prüfungen durchgeführt und auch erhebliche Mängel festgestellt, bei denen vielfach Verbesserungen erreicht worden seien. Allerdings sei die wahre wirtschaftliche Lage unter anderem wegen "krimineller Machenschaften" nicht erkennbar und nicht zu stoppen gewesen. Landeshaftungen seien im Übrigen kein Aufsichtsthema, sondern Sache der Rechnungshöfe. "Erst 2008 übernahm die OeNB die Zuständigkeit für die gesamthafte Risikobeurteilung im Rahmen der Bankenaufsicht, nachdem sie zuvor im Wesentlichen auf die punktuelle Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen im Auftrag der FMA beschränkt war."
Die Urfassung des BWG (Bankwesengesetz) habe "kaum Eingriffsmöglichkeiten für die Aufsicht vorgesehen". Trotzdem habe die Aufsicht unter Ausschöpfung des gesamten gesetzlichen Handlungsspielraumes alle Optionen ausgenützt. So habe man das Ausmaß der SWAP-Verluste 2006 aufgedeckt, woraufhin der Wirtschaftsprüfer seine Testate für 2004 und 2005 widerrief.
Vom Jahr 2000 bis zum Jahresende 2007 seien alle möglichen Optionen genutzt worden; "darüber hinaus wäre damals nur der Konzessionsentzug möglich gewesen".
Die Aufsichtsreform mit Jahresstart 2008 habe zwar eine Mitarbeiteraufstockung gebracht und das Aufsichtsnetz sei insgesamt engmaschiger geworden - aber: "Im internationalen Vergleich ist die Ressourcenausstattung immer noch unterdurchschnittlich." 0,7 Bankenaufseher seien auf ein Kreditinstitut gekommen, international seien es 3 gewesen.
Dass man die Hypo 2008 als "not distressed" - und damit weder als "financially sound" noch als "distressed" - bezeichnete, habe der "bestmöglichen Darstellung des Sachverhaltes" entsprochen. Denn unmittelbare Rettungsmaßnahmen seien nicht gesehen worden - wegen einer Kapitalerhöhung durch die BayernLB über 700 Mio. Euro. "Was wir nicht wussten: Die von der Bank übermittelten und auch vom Wirtschaftsprüfer plausibilisierten Zahlen spiegelten nicht die wirtschaftliche Situation der Bank wider." Und: Ohne den bayerischen Geldeinschuss hätte man "eine andere Bewertung abgegeben", das habe man im Mai 2009 auch gegenüber dem Finanzministerium mitgeteilt.
Für das Gutachten habe man vom Finanzministerium drei Tage Zeit bekommen. Über das Jahr 2008 hinweg habe es bei Gesprächen der OeNB und FMA mit dem Bankmanagement der Bank mehrmals geheißen, die BayernLB sie zu einer Kapitalerhöhung bereit, und die Back-up-Lösung dafür sei der deutsche Sparkassen- und Giroverband, auch sollten Konzernstandards der BayernLB umgesetzt werden, wurden die Aufseher beruhigt. Ende 2008 kam die OeNB, dass "unter der Annahme, dass die Hypo künftig deutlich niedrigere Wachstumsraten bei den Risikoaktiva aufweisen wird und die prognostizierten Sonderbelastungen für das Tier I-Kapital nicht steigen, die Hypo eine Kernkapitalerhöhung von mindestens 1,75 Mrd. Euro vornehmen müsste".
(Schluss) phs/hac
WEB www.heta-asset-resolution.com http://www.oenb.at/ http://www.fma.gv.at
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