Das österreichische Finanzministerium hat der Weltbank beschieden, keine rechtlichen Möglichkeiten für eine Ausnahmeregelung zu haben. "Wir haben der Weltbank kommuniziert, dass eine Bevorzugung beziehungsweise Ungleichbehandlung von Gläubigern nicht möglich ist", sagte der Sprecher des Finanzministers, Paul Trummer, heute zur APA.
Experten sehen gerade bei der Weltbank als Gläubiger das letzte Wort aber nicht gesprochen.
Gegenüber der APA wurde am Mittwoch auf völkerrechtliche Abkommen verwiesen, wonach Weltbank und Währungsfonds einem Haircut nicht unterworfen werden können. Allerdings habe eine Ausnahmebestimmung nicht in ein Gesetz aufgenommen werden können. Demnach werde es da ab August wieder spannend, wenn der Haircut anlaufen soll und beeinsprucht werden könne.
Während der Internationale Währungsfonds (IWF) international dezidiert den Status des bevorzugten Gläubigers (preferred creditor) hat, also Verpflichtungen gegenüber dem Fonds vorrangig bedient werden müssen, müsste die IBRD als Weltbanktochter wohl wie alle anderen Anleihegeldgeber gegen das österreichische Sondergesetz zum Hypo-Alpe-Adria-Schuldenschnitt klagen, heißt es von anderer Seite zur APA.
Damit kommt das österreichische Gesetz, bevor es überhaupt in Kraft ist, auch international schon unter Druck, noch dazu von supranationalen Finanzinstitutionen. Die Weltbank ist wie der IWF eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Aus Österreich - namentlich vonseiten der Versicherer, die in Hypo-Bonds investiert sind - lagen schon länger Klagsdrohungen gegen den Schuldenschnitt bei der notverstaatlichten Kärntner Krisenbank vor.
Reputationsschäden sind mit Streitereien um Schulden gegenüber Weltbank oder Währungsfonds immer verbunden; bei entwickelten Industriestaaten waren solche Zahlungsstreitigkeiten bisher praktisch undenkbar, sagen Beobachter. Der Gesetzgeber könne beim Hypo-Sondergesetz nicht mehr zurück. Das angeblich schon im Juni zur Sprache gekommene Weltbank-Investment ändere daran nichts, verlautet zur APA. Allerdings gebe niemand etwas darauf, dass das Sondergesetz die erwarteten jahrelangen Rechtsstreitigkeiten überleben werde.
Am 24. Juli soll auch der Bundesrat das umstrittene Gesetz beschließen.
Anfang Juli hatte der Internationale Währungsfonds Österreich geraten, den Schnitt auf Hypo-Nachranganleihen mit Landeshaftung zu "überdenken". Demnach könnten künftig auch andere öffentliche (Landes-)Garantien in Frage gestellt werden, fürchtet der IWF.
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