16.09.2013 14:06:00
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Hollandfonds - Anlegern droht Totalverlust und Klage
Inhaber der Fonds Holland 43, 44 und 53 des Hamburger Emissionshauses MPC bekamen kürzlich unliebsame Post von der TVP-Treuhandgesellschaft sowie der Sparkasse Köln Bonn: Sie sollen bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen. Für die fristgerechte Zahlung wird ein "Verzicht" auf einen Teil der erhaltenen Ausschüttung (30 Prozent) in Aussicht gestellt, ansonsten wird eine Haftung auf den gesamten Betrag angedroht, schreibt der VKI in seinen aktuellen Informationen zum Verbraucherrecht.
Hintergrund: Bei geschlossenen Immobilienfonds beteiligen sich Anleger an einer Gesellschaft, sie werden Kommanditisten einer KG. Als solche werden sie, wenn die Fonds unter Wasser sind, in die Pflicht genommen. Derlei Produkte dürfen seit Juli nicht mehr an österreichische Kleinanleger vertrieben werden.
Den Hollandfonds-Anlegern hilft das Verbot freilich nicht. Sie können nun entweder zurückzahlen oder abwarten.
Die Rückzahlung birgt einiges an Risiken, warnt der VKI: Gelingt die Sanierung des Fonds nichts, sind die bereits erhaltenen Ausschüttungen unwiederbringlich verloren. Nicht einmal auf das "Verzichtsangebot" ist offenbar Verlass. Auch die Differenz zwischen der jetzt verlangten Rückzahlung im Ausmaß von 70 Prozent und den insgesamt erfolgten Ausschüttungen könnte nämlich nach wie vor von anderen Gläubigern oder dem Insolvenzverwalter begehrt werden, so die VKI-Juristen. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass derartige Fondssanierungen oft gescheitert sind.
Wer nicht zahlt, dem droht hingegen - im Konkursfall - eine Klage der deutschen Gläubigerbanken oder des Insolvenzverwalters. Im schlimmsten Fall sind die Anleger maximal zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen verpflichtet. Ob eine solche Verpflichtung überhaupt besteht, ist momentan aber ungeklärt. Aus VKI-Sicht ist das nicht der Fall, "weil die gesellschaftsrechtlich zwingende Außenhaftung den Anleger aufgrund der Treuhandkonstruktion nur mittelbar betrifft", erklären die Verbraucherschützer.
Bisher haben sich schon rund 180 Hollandfonds-Anleger an den VKI gewandt, insgesamt dürfte es in Österreich aber mehrere tausend Betroffene gegeben. Die Konsumentenschützer haben bereits eine Verbandsklage gegen die Treuhandgesellschaft TVP beim Wiener Handelsgericht (HG) eingebracht. Diese richtet sich gegen einzelne Klauseln im Treuhandvertrag. Anlegern, die nicht zahlen und infolgedessen geklagt werden, sagt der VKI ebenfalls Unterstützung in Form von Musterprozessen zu. Daneben geht der Verein noch gegen Banken vor, die die Fonds hierzulande vertrieben haben. Der Vorwurf lautet hier - wieder einmal - auf Fehlberatung. Die Institute weisen das zurück.
(Schluss) snu/tsk
WEB http://www.konsument.at
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