18.06.2014 15:40:00
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Hochegger-Klage - Grasser-Anwalt weist Vorwürfe zurück
Nun müsse das Gericht über die Verfahrenshilfe entscheiden. "In aussichtslosen Fällen ist keine Verfahrenshilfe zu gewähren", betont Ainedter.
Für den Anwalt wird sein Mandant durch die Darstellung von Peter Hochegger im Magazin "News" nicht belastet. Für ihn sei es "inhaltlich höchst merkwürdig, dass jemand, der Steuern hinterzogen hat, nun die angeblichen Anstifter klagt". Grasser habe nichts mit der Provision oder den Tipps von Hochegger an die Immofinanz für deren Angebot im Buwog-Privatisierungsverfahren zu tun.
"Die Milliarde war öffentlich", so Ainedter. Diese Zielvorstellung für den Preis für die Privatisierung der Bundeswohnungen sei "kein Geheimnis" gewesen, so der Anwalt. Daher sei es nicht ersichtlich, was Grasser mit der Causa zu tun habe.
(Schluss) gru/phs
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