09.09.2015 07:15:00

Haushaltsrecht: Grüne befürchten "Verwässerung" bei Vereinheitlichung

Die Grünen befürchten eine "Verwässerung" des geplanten einheitlichen Haushaltsrechts für die Länder. Der Grüne Budgetsprecher Bruno Rossmann warnte davor, die Regeln künftig über 15a-Vereinbarungen - und nicht über eine Verordnung - festzulegen. Denn damit drohe die Gefahr, dass einzelne Länder die Vereinbarung nicht oder nur z.T. umsetzen. Er spricht sich daher für eine Verfassungsänderung aus.

Im April hatte Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) die sogenannte "Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung" (VRV) - über die das einheitliche Haushaltsrecht geregelt werden soll - in Begutachtung geschickt. Der Plan sieht vor, künftig die Vermögens- und Verschuldungssituationen der neun Bundesländer einheitlich und vollständig abzubilden - und damit Transparenz zu schaffen.

Inhaltlich sind sich Bund, Länder, Gemeinden und der Rechnungshof soweit einig. Strittig ist aber, ob alle Regeln über eine Verordnung oder über eine Bund-Länder-Vereinbarung (15a-Vereinbarung) geregelt werden müssen, wie Rossmann gegenüber der APA sagte.

Die rechtliche Grundlage für den Weg über eine Verordnung findet sich im Paragraf 16 (Abs. 1) des Finanz-Verfassungsgesetzes. Allerdings ist dort lediglich festgelegt, dass der Finanzminister "Form und Gliederung" der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften regeln darf. Nicht erwähnt wird, ob er auch die Inhalte regeln kann. Seitens des Finanzministeriums und der Länder habe man Bedenken, dass Teile der Verordnung vom Verfassungsgerichtshof deshalb aufgehoben werden könnten, so Rossmann.

Im Finanzministerium gebe es daher nun Bestrebungen, die gesamten Vorgaben über 15a-Vereinbarungen zu regeln, sagte der Grüne Budgetsprecher zur APA. Er befürchtet in diesem Fall, dass diese Vereinbarungen von einzelnen Ländern dann nur zum Teil, verspätet oder auch gar nicht umgesetzt werden könnten. Rossmann verwies gegenüber der APA darauf, dass etwa auch das (via 15a-Vereinbarung festgelegte) Spekulationsverbot noch nicht in allen Bundesländern vollständig umgesetzt sei.

Die Grünen plädieren daher für eine Änderung des entsprechenden Passus in der Finanzverfassung. Es sollte festgelegt werden, dass der Finanzminister mittels Verordnung nicht nur "Form und Gliederung" der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder regeln darf, sondern auch den Inhalt. Die Grünen seien zu Verhandlungen über die Beschaffung einer notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit bereit, sagte Rossmann.

Auf Bitte des Finanzministers sowie des Rechnungshofes wird sich kommenden Dienstag der Budgetausschuss des Nationalrates mit dieser Frage beschäftigen. Die Grünen werden dort einen Entschließungsantrag einbringen, der eine Änderung der Finanz-Verfassungsgesetzes vorschlägt, kündigte Rossmann an.

(Schluss) hac

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