10.09.2015 11:47:00

Haushaltsrecht: Auch SPÖ für Änderung der Finanzverfassung

Auch die SPÖ spricht sich nun dafür aus, zur Umsetzung des geplanten einheitlichen Haushaltsrechtes in den Bundesländern das Finanz-Verfassungsgesetz zu adaptieren. Man müsse die Verfassung den Erfordernissen anpassen, sagte SPÖ-Budgetsprecher Jan Krainer im Ö1-"Morgenjournal". Auch ist er für einen neuerlichen Anlauf, das Spekulationsverbot und Haftungsobergrenzen in Verfassungsrang zu heben.

Krainer sieht den Vorschlag des Finanzministers, das einheitliche Haushaltsrecht über eine 15a-Vereinbarung (Bund-Länder-Vereinbarung) zu regeln, als nicht notwendig an: "Ich habe gesagt, dass ich das nicht notwendig sehe." Gleichzeitig hält er den Entwurf Schellings nicht für einen Kniefall vor den Ländern, so Ö1.

"Für mich kommt es aber auf Inhalt und Wirkung an", sagte Krainer. Es gehe erstens darum, dass alle Gebietskörperschaften, alle Länder und alle Gemeinden nicht spekulieren. Und zweitens müssten sie "ihre Buchhaltung so auf Stand halten, dass sie miteinander vergleichbar sind", sagte er.

Dem Vorschlag der Grünen, die Umsetzung der einheitlichen Regeln über eine Verordnung und zusätzlich über eine Adaptierung der Finanzverfassung zu erreichen, kann Krainer etwas abgewinnen: Man sollte die Finanzverfassung "an die Erfordernisse anpassen": "Die glaube ich, müssen wir ein bisschen verändern, damit möglichst viel in der Verordnung drinnen ist", sagte er. So müssten etwa Gemeindeverbände von den Budgetregeln erfasst sein. Auch Beteiligungen, Stiftungen und Fonds, wie auch das Risikomanagement sollten von der Verordnung erfasst sein.

Grund für die Debatte ist jener Passus in der Finanz-Verfassungsgesetzes, der dem Finanzminister die Möglichkeiten einräumt, via Verordnung "Form und Gliederung" der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften festzulegen. Nicht erwähnt wird dort, ob er auch die Inhalte umfasst sind.

Seitens des Finanzministeriums und der Länder hat man Bedenken, dass Teile einer allfälligen Verordnung vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden könnten, daher will Schelling den Weg über 15a-Vereinbarungen. Die Grünen hatten am Mittwoch Bedenken geäußert, dass diese Vereinbarungen seitens der Länder nicht oder nur teilweise umgesetzt werden könnten - und forderten daher den Weg über eine Verordnung inklusive einer Festlegung in der Verfassung, um klarzustellen, dass eine entsprechende Verordnung auch bestimmte Inhalte erfasst.

Krainer will darüber hinaus auch einen neuen Anlauf nehmen, das Spekulationsverbot sowie die Haftungsobergrenzen in der Finanzverfassung zu verankern. Beides ist im Wahljahr 2013 noch gescheitert. Stattdessen wurden lediglich 15a-Vereinbarungen unterzeichnet, die bis heute nicht von allen Bundesländern umgesetzt sind.

Krainer will dies nun ändern: Es müsse "sowohl das Spekulationsverbot als auch eine klares maximales Risiko, das eine Gebietskörperschaft eingehen kann", festgelegt werden. "Das, was in Kärnten passiert ist, dass ich Haftungen für ein Vielfaches des Landesbudgets eingehe, das muss einfach verboten sein. Und zwar einheitlich und nicht jedes Bundesland macht das anders." Die derzeitigen Regelungen über 15a-Vereinbarungen bezeichnete Krainer als "nicht ausreichend".

Seitens der Gemeinden kam am Donnerstag Kritik an der Debatte: Aus Sicht von Gemeindebund-Vizepräsident Rupert Dworak (SPÖ) ist es nicht nötig, dass jede kleine Gemeinde eine doppelte Buchhaltung führt und eine Bilanz erstellt. "Die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht würde die Gemeinden 250 Mio. Euro kosten", sagte er am Rande des 62. Gemeindetages in Wien. Deshalb hoffe er, dass sich Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) gegenüber dem Rechnungshof durchsetze und das von den Gemeinden entwickelte System angenommen werde.

(Schluss) hac/ban/ham

WEB http://www.spoe.at

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