02.02.2015 14:50:30
|
Griechenland müsste Kriegsschulden vor Gericht eintreiben
KARLSRUHE (AFP)--Griechenlands neuer Regierungschef Alexis Tsipras hat vor seiner Wahl Deutschland an die Zahlung von Kriegsschulden des Hitler-Regimes von - nach griechischer Rechnung - 11 Milliarden Euro erinnert. Wenn Finanzminister Giannis Varoufakis demnächst, wie er beabsichtigt, Deutschland besucht, könnte die Forderung wieder auf den Tisch kommen. Womöglich mit Recht: 1942 erhoben die Nazis von der griechischen Notenbank einen Zwangskredit über 476 Millionen Reichsmark. Dessen Rückzahlung war zwar vertraglich vereinbart worden, doch die Gelder bekam Griechenland bis heute nicht.
Von Reparationszahlungen fast 70 Jahre nach dem Krieg will die Bundesregierung aber nichts wissen. Nach Jahrzehnten "friedlicher, vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit" zwischen Deutschland und Griechenland habe "die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren", hieß es bereits vor einiger Zeit in einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion. Die Bundesrepublik habe nach dem Krieg ein "umfangreiches System von Wiedergutmachungsregeln" geschaffen, von dem auch Griechenland profitiert habe.
So verteilte etwa die internationale Reparationsagentur nach Kriegsende in Deutschland beschlagnahmte Maschinen und Waren auch an Griechenland. Zudem schloss die Bundesrepublik mit Athen 1960 einen Vertrag zur laut Ministerium "abschließenden" Wiedergutmachung von NS-Unrecht und zahlte 115 Millionen Mark.
Die grundlegende Regelung deutsche Reparationszahlungen sollte nach einem Beschluss der Londoner Schuldenkonferenz von 1953 zwar der Zeit nach einem Friedensabkommen vorbehalten bleiben, doch solch einen formellen Friedensvertrag gibt es bis heute nicht.
An dessen Stelle trat aber laut Bundesregierung 1990 der Zwei-plus-Vier-Vertrag zur deutschen Wiedervereinigung zwischen den beiden deutschen Staaten sowie den vier einstigen Alliierten. Dieser Vertrag gilt Staatsrechtlern zufolge wegen seiner Formulierungen wie ein Friedensvertrag in politischer und rechtlicher Hinsicht und ist auch für dritte Staaten verbindlich.
In einer Stellungnahme des Finanzministeriums von 2003 heißt es zu dem Vertrag, die Bundesregierung habe ihn "in dem Verständnis abgeschlossen, dass damit auch die Reparationsfrage endgültig erledigt ist. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sieht keine weiteren Reparationen vor".
Doch Deutschland könnte gleichwohl noch in der Pflicht sein: Nach griechischer Sicht ist rechtlich ungeklärt, ob die Zwangsanleihe überhaupt unter das Kapitel Reparation fällt oder zivilrechtlich nicht vielmehr als Kredit betrachtet werden muss. Schließlich sei die Rückzahlung der Zwangsanleihe damals vertraglich zugesichert worden.
Doch um das zu klären, müsste Athen gegen Deutschland vor Gericht ziehen - und mit erbittertem Widerstand der Bundesregierung rechnen. Historikern zufolge hatte das Deutsche Reich gegenüber anderen europäischen Ländern Schulden von über 14 Milliarden Reichsmark. Ein Präzedenzfall könnte Deutschland deshalb teuer zu stehen kommen.
Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com
DJG/smh
(END) Dow Jones Newswires
February 02, 2015 08:20 ET (13:20 GMT)- - 08 20 AM EST 02-02-15
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!