08.10.2013 12:59:34

Gerichte streiten über Zuständigkeit für Porsche-Milliardenklage

   Von Jürgen Hesse

   Einige angelsächsische Hedgefonds werden sich am Dienstag angesichts der Gründlichkeit deutscher Gerichte verwundert die Augen reiben. Fast zwei Jahre nach einer milliardenschweren Klage gegen Porsche müssen sie weiterhin auf die juristische Aufarbeitung der vor Jahren gescheiterten VW-Übernahme warten. Dass der eigentliche Prozess nicht beginnt, hat einen einfachen Grund: Die Richter streiten darüber, wer von ihnen überhaupt zuständig ist.

   Angestrengt hatten das Verfahren insgesamt sieben Fonds, die zu den vier Hedgefondsgesellschaften DE Shaw, Elliott, Perry Capital und York Capital gehören. Sie werfen der Porsche Holding Marktmanipulation und unzutreffende Kapitalmarktinformation im Zusammenhang mit der Volkswagen-Übernahme vor einigen Jahren vor. Sie fordern einen Schadensersatz in Höhe von knapp 2 Milliarden Euro.

   Die Fonds hatten ihre Klage zunächst im Dezember 2011 am Landgericht in Stuttgart eingereicht, dem Unternehmenssitz von Porsche. Das wollte den Fall allerdings nicht verhandeln und verwies ihn nach Braunschweig. Doch auch dort fühlten sich die Richter nicht zuständig. Eineinhalb Jahre nach Einreichung der Klage sah es im Juni dann günstig für die Kläger aus. Zu diesem Zeitpunkt fiel die Entscheidung, dass die juristische Aufarbeitung in Hannover stattfinden soll. Doch Hannover machte solchen Überlegungen nun einen Strich durch die Rechnung. Das dortige Landgericht verwies den Fall wieder nach Braunschweig, diesmal allerdings ans dortige Oberlandesgericht. Das OLG soll klären, welche untergeordnete Instanz - Hannover oder Braunschweig - zuständig ist.

   Das OLG muss nun entscheiden, ob Hannover den Fall aufarbeiten muss, weil das dortige Landgericht für Kartellfragen zuständig ist oder ob Braunschweig den Fall nie hätte nach Hannover verweisen dürfen. Diese Argumentation vertritt Hannover.

   Die Ungewissheit über den weiteren Verlauf dürfte den Klägern bitter aufstoßen. Ursprünglich hatten die klagenden Fonds in einer Gemeinschaft von insgesamt 46 Fonds sogar schon im Jahr 2010 sechs milliardenschwere Klagen in den USA eingereicht. Dort ging es schnell: Noch im gleichen Jahr wurden die Klagen abgewiesen. Gegen das Urteil war ein Großteil der Kläger aber zunächst in Berufung gegangen.

   Fast alle nahmen dann ihre Berufung zurück, um sich auf ihr Verfahren in Deutschland zu konzentrieren. Doch bevor es in Deutschland richtig losgehen kann, ist erstmal wieder Warten angesagt. Nun muss das Oberlandesgericht Braunschweig im internen Streit der Richter entscheiden.

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   October 08, 2013 06:41 ET (10:41 GMT)

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