Einstweilige Verfügung 11.09.2014 17:35:00

Gericht verbietet Verbund Schließen von Kraftwerk

Die Energie Steiermark AG hat bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, bestätige ein Sprecher einen Bericht der "Kleinen Zeitung" (Donnerstagausgabe). Hintergrund ist eine mögliche Gefährdung der Grazer Fernwärmeversorgung, falls das Kraftwerk geschlossen würde. Die Entscheidung des Bezirksgerichts Graz-West war rasch gefallen, die Energie Steiermark hatte nämlich erst Anfang des Monats die Causa eingebracht. Mit der einstweiligen Verfügung vom 5. September werde die Verbund Thermal Power verpflichtet, in der Heizsaison 2014/15 zusätzlich zum Steinkohle-Kraftwerk Mellach ein weiteres Kraftwerk als Ausfalls-Reserve betriebsbereit zu halten, um die Fernwärme-Versorgung des Großraumes Graz nicht zu gefährden, so Energie Steiermark-Sprecher Urs Harnik. Laut dem Zeitungsbericht soll es in den vergangen Jahren an 40 Tagen zu Lieferausfällen bei Fernwärme gekommen sein.

Der Verbund hat mit der Energie Steiermark AG einen bis 2020 laufenden Liefervertrag. Aufgrund der "sehr hohen Wahrscheinlichkeit von Ausfällen des Fernheizkraftwerkes Mellach" müsse eine ausreichende Notfall-Reserve vorgehalten werden, um gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden der Kunden abzuwenden, hieß es in der Verfügung.

Energie-Steiermark-Unternehmensprecher Harnik: "Mit diesem Beschluss wurde unserer Forderung nach Sicherheit für die Fernwärme-Kunden im Großraum Graz Rechnung getragen. Auch wenn die rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem steirischen Landesenergieunternehmen und dem Verbund wohl noch andauern wird, sind mit dem jetzigen Beschluss Versorgungsengpässe im Bereich Fernwärme für Graz auszuschließen". Gespräche zwischen den beiden Unternehmen waren zuletzt ergebnislos geblieben. Verbund-Chef Wolfgang Anzengruber wollte am Donnerstagvormittag bei einem Pressegespräch in Wien die einstweilige Verfügung noch nicht kommentieren, ehe er den Beschluss nicht im Detail kenne.

Das in der Grazer Puchstraße zur Verfügung stehende Fernheizkraftwerk könne bei einem Ausfall der Verbund-Fernwärmelieferung aus den Werken südlich von Graz niemals die ganze Versorgung sicherstellen, so Harnik zur APA: "Das Kraftwerk dient allein schon aus Kapazitätsgründen nur zur Abdeckung von Spitzenzeiten." Der Verbund sei aufgrund der geltenden Verträge verpflichtet, eine Fernwärmelieferung im Ausmaß von 230 MW auch im Fall von Störfällen zu garantieren. Eine ausschließlich auf dem Steinkohlekraftwerk Mellach basierende Fernwärmeproduktion ohne ausreichende alternative Reserve- und Ausfallskapazitäten könne nicht akzeptiert werden, so die Energie Steiermark. Die einstweilige Verfügung - sie verpflichtet den Verbund dazu, neben dem Steinkohlekraftwerk ein weiteres von 15. September bis 15. Mai betriebsbereit zu halten - kann zwar beeinsprucht werden, hat aber keine aufschiebende Wirkung, hieß es im Zeitungsbericht.

Der Verbund hatte Mitte Mai dieses Jahr beschlossen, unter anderem das neue Gas-Kombikraftwerk im südsteirischen Mellach vorübergehend einzumotten. Endgültig geschlossen werden sollten der Verbund-Steinkohle-Block im niederösterreichischen Dürnrohr sowie das ölbefeuerte Fernheizkraftwerk Neudorf/Werndorf II in der Südsteiermark.

pek/sp

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