23.09.2015 17:11:00

Gericht hob FMA-Bescheide gegen Verbund-Vorstand auf

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat einen Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) gegen den Verbund aufgehoben, berichtet die "Presse" am Mittwoch online vorab aus ihrer Donnerstagsausgabe. Eine Verbundsprecherin bestätigte den Bericht gegenüber der APA. Die FMA hatte 2014 gegen vier Vorstände wegen Verstoßes gegen die Ad-hoc-Meldepflicht Strafen von je 40.000 Euro verhängt, so die Zeitung.

Die Verwaltungsstrafen der FMA betrafen Vorstandschef Wolfgang Anzengruber, die Vorstände Günther Rabensteiner und Johann Sereinig sowie die mittlerweile ausgeschiedene Vorständin Ulrike Baumgartner-Gabitzer. Die FMA war der Ansicht, dass sie eine Insider-Information nicht zeitgerecht veröffentlicht hätten.

Es geht um den Tausch der Verbund-Beteiligung an der türkischen Enerjisa gegen Innkraftwerke des deutschen Versorgers E.ON im Jahr 2012. Aus Sicht der FMA wurde die Öffentlichkeit über dieses Geschäft nicht zeitgerecht informiert. Sie behauptete in diesem Zusammenhang, schon der Abschluss des Memorandums of Understandings hätte eine Ad-hoc-Meldepflicht des Verbundes ausgelöst.

Das BVwG kam laut "Presse" aber zu dem Ergebnis, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Memorandum of Understanding praktisch keine Anhaltspunkte vorhanden waren, die mit annähernd hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen positiven Ausgang der Vertragsverhandlungen schließen ließen. Insbesondere deshalb, weil nicht einmal alle Vertragspartner daran teilgenommen hatten.

Der Zeitung zufolge hat die FMA die BVwG-Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) angefochten.

(Schluss) pro/itz

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