28.11.2013 15:08:30
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Geräusche für Elektroautos sollen Pflicht werden
Von Claudia Wiese
BRÜSSEL--Elektro- und Hybridautos sollen zukünftig verpflichtend mit Warngeräuschen ausgestattet werden, um Fußgänger oder Radfahrer vor den herannahenden Autos zu warnen. Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor sollen im Gegensatz dazu leiser werden und Autokäufer mit einer speziellen Plakette auf die Lautstärke des Fahrzeugs hinweisen.
Darauf einigten sich Vertreter der beiden EU-Gesetzgeber, Europäisches Parlament und EU-Ministerrat, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind. Der federführende Umweltausschuss im Parlament stimmte jetzt für den Kompromiss, der eine Änderung der EU-Verordnung zu Fahrzeuglärm vorsieht. Am kommenden Montag sollen laut Parlament auch die Mitgliedstaaten grünes Licht geben. Damit die neue EU-Verordnung dann in Kraft tritt, muss noch das Parlamentsplenum in zweiter Lesung zustimmen, was für April vorgesehen ist, wie es weiter hieß.
"Die gegenwärtige Regelung stammt aus dem Jahr 1970 und die geltenden Lärmgrenzwerte mussten dringend an den Stand der Technik angepasst werden", erklärte der FDP-Europaabgeordnete Holger Krahmer. "Mindestgeräusche für Elektroautos stehen nun aus Verkehrssicherheitsgründen im Gesetz", so Krahmer. Fußgänger seien an die Geräusche eines Verbrennungsmotors gewöhnt und könnten diese extrem leisen Fahrzeuge nicht rechtzeitig erkennen, lautet die Begründung des Parlaments.
Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sollen hingegen die erlaubten Geräuschpegel gesenkt werden. "Standard-Autos" dürfen dann nur noch 68 Dezibel laut sein. Derzeit liegt die Grenze bei 74 Dezibel. Leistungsstärkere Fahrzeuge wie Sportwagen sollen diese Grenzen um 1 bis 9 Dezibel überschreiten dürfen. Laut dem SPD-Europaabgeordneten Matthias Groote entsprächen allerdings drei Dezibel mehr einer Verdopplung des Lärms.
Für die leistungsstärksten LKW ab 12 Tonnen Gewicht soll die zulässige Lärmgrenze auf 79 von derzeit 81 Dezibel sinken.
Wie laut ein Fahrzeug genau ist, sollen zudem Verbraucher zukünftig an einem speziellen Label erkennen können - ähnlich den Plaketten für den Kraftstoffverbrauch, den Geräuschpegel von Reifen und Kohlendioxidemissionen, teilte das Parlament weiter mit.
Die neuen Lärmobergrenzen sollen für neue Fahrzeugmodelle zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung gelten. Spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung müssten dann auch alle anderen Neuwagen die Grenzwerte einhalten.
Der zuständige Berichterstatter im Parlament, Miroslav Ouzky, bezeichnete die Einigung als "optimalen Kompromiss". Er werde dazu beitragen, die Gesundheit der EU-Bürger zu schützen und gleichzeitig aber die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Autobauer nicht beeinträchtigen, so der tschechische Abgeordnete, der den Europäischen Konservativen (ECR) angehört.
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November 28, 2013 08:36 ET (13:36 GMT)
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