In einigen Märkten 15.12.2015 15:20:00

Neue Vorschläge zu Fremdwährungskrediten dürften RBI treffen

Das geht aus einem APA-Rundruf hervor. Nur die Raiffeisen Bank International (RBI) verwendet teilweise noch den Standard-Ansatz, auf den sich der Vorschlag bezieht. Alle anderen heimischen Großbanken verwenden einen internen, ratingbasierten Ansatz, den sogenannten IRB-Ansatz.

"Eine Erhöhung des Risikogewichtes auf Fremdwährungskredite gegenüber Kreditnehmern würde die RBI in einigen Märkten betreffen", teilte deren Sprecherin Ingrid Krenn-Ditz auf APA-Anfrage schriftlich mit. "Wir haben derzeit jedoch gleichzeitig im Rahmen unseres Rollout Planes bereits den Umstieg in einigen Einheiten auf den IRB-Ansatz vorgesehen, der einen derartigen Anstieg zumindest teilweise mitigieren würde. Eine genauere Analyse findet derzeit statt", so die Sprecherin weiter.

"Wir sind vom Vorschlag nicht betroffen. Dieser bezieht sich auf den Standard-Ansatz, die Erste verwendet aber den IRB-Ansatz", betonte Erste Group-Sprecher Michael Mauritz.

"Wir haben auch den IRB-Ansatz. Wir werden die Vorschläge des Basler Ausschusses aber genau analysieren und bewerten. Für konkrete Aussagen ist es noch zu früh", so Bank-Austria-Sprecher Matthias Raftl.

"In der BAWAG P.S.K. wird das Kreditrisiko durch Anwendung des IRB-Ansatzes quantifiziert, für das fremdwährungsinduzierte Kreditrisiko werden zusätzliche Kapitalpositionen vorgehalten", so BAWAG-Sprecherin Georgia Schütz. Den Vorschlag des Basler Ausschusses bewertet die BAWAG positiv: Eine zusätzliche Kapitalunterlegungspflicht im Standardansatz könne sinnvoll sein, da die Risiken aus Fremdwährungskrediten nicht vollumfänglich durch den aktuellen Standardansatz abgebildet werden.

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, der auch für die Ausarbeitung der Basel III-Regeln zuständig ist, hat in einem jüngst veröffentlichten zweiten Konsultationspapier zum standardisierten Umgang mit Kreditrisiken vorgeschlagen, für nicht abgesicherte Fremdwährungskredite einen risikogewichteten Aufschlag von 50 Prozent zu berücksichtigen. Die Vorschläge des Ausschusses können bis März 2016 kommentiert und sollen bis Ende 2016 umgesetzt werden.

Die Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken sind bereits Teil von "Basel II" und regeln wie viel Eigenkapital die Banken in Abhängigkeit vom Risiko der Kredite vorhalten müssen. Dabei werden unterschiedliche Verfahren für die Risikogewichtung vorgeschlagen, die das Kreditrisiko berücksichtigen sollen.

Die Banken können zwischen dem Standardansatz mit diskreten Risikogewichten (KSA), dem einfachen IRB-Ansatz (Internal Ratings-Based Approach) mit stetigen Risikogewichten und dem fortgeschrittenen IRB-Ansatz wählen. Je nach Ansatz werden unterschiedliche Risikogewichte angesetzt, welche auf Basis unterschiedlicher externer bzw. interner Ratings ermittelt werden.

ggr/sp

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