19.11.2013 13:27:31

Finanzrichter lassen die Kernbrennstoffsteuer vom EuGH prüfen

   Von Hendrik Varnholt

   Die deutsche Brennelementesteuer wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH): Das Hamburger Finanzgericht legt eine Klage gegen die offiziell als Kernbrennstoffsteuer bezeichnete Atomkraft-Abgabe den Europarichtern zur Prüfung vor. Über eine entsprechende Entscheidung des Gerichts berichtete ein E.ON-Sprecher am Dienstagmittag dem Wall Street Journal Deutschland. Den Angaben zufolge haben die Hamburger Richter Zweifel daran geäußert, dass die Steuer mit dem Europarecht vereinbar ist. Schon im Januar hatte das Finanzgericht auch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Brennelementesteuer geäußert und eine andere Klage gegen die Abgabe den Karlsruher Verfassungsrichtern zur Prüfung vorgelegt.

   Für die deutschen Energiekonzerne ist die Hamburger Entscheidung, die unmittelbar das Kernkraftwerk Emsland betrifft, ein weiterer Etappensieg in ihrem juristischen Kampf gegen die Brennelementesteuer. Wie RWE-Finanzvorstand Bernhard Günther Geldgebern des Energiekonzerns schon im Oktober berichtet hatte, können die Versorger angesichts der Vorlage beim Europäischen Gerichtshof auf eine Aussetzung der Steuer hoffen und womöglich sogar bereits gezahlte Beträge in Milliarden-Euro-Höhe zurückfordern. Dies allerdings würde nach den Worten von Günther zunächst zwar die Liquidität, nicht aber die Gewinne der Konzerne verbessern. Bis zu einer endgültigen Entscheidung nämlich müssten die Versorger die gesparte Abgabe in den Rückstellungen parken.

   Die deutsche Bundesregierung hatte die Brennelementesteuer im Jahr 2011 im Zuge der später zurückgenommenen Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke eingeführt. Allein im vergangenen Jahr hat die Abgabe die Atomkonzerne nach offiziellen Statistiken rund 1,6 Milliarden Euro gekostet.

   Schon seit dem ersten Steuerbescheid gehen die Versorger gegen die Abgabe vor. Die Gerichte sind sich bislang allerdings uneins: Während das Finanzgericht Hamburg die Rechtmäßigkeit der Abgabe in mehreren Entscheidungen in Zweifel gezogen hat, wies das Stuttgarter Finanzgericht eine Klage gegen die Brennelementesteuer ab. Auch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs fiel gegen die Energiekonzerne aus: Das Gericht urteilte, dass die Versorger nicht allein wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Abgabe deren vorläufige Aussetzung verlangen können.

   Die höchsten deutschen Finanzrichter äußerten sich aber nicht dazu, ob dies auch bei Zweifeln an der Europarechtskonformität gilt. In einem getrennten Verfahren können sich die Atomkonzerne deshalb nun abermals um die Aussetzung der Steuer und eine Rückzahlung schon gezahlter Beträge bemühen. E.ON kündigte schon am Dienstag an, ein solches Verfahren anzustrengen. Der Konzern hat nach den Angaben seines Sprechers bislang Brennelementesteuer im Umfang von rund 2,2 Milliarden Euro gezahlt.

   Kontakt zum Autor: hendrik.varnholt@wsj.com

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   November 19, 2013 06:57 ET (11:57 GMT)

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