30.09.2015 15:00:59

Finanzausschuss billigt Entschädigung für Anleger beim Börsenrückzug

   Von Andreas Kißler

   BERLIN (Dow Jones)--Anleger sollen künftig wieder Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben, wenn sich ein Unternehmen von der Börse zurückzieht. Der Bundestags-Finanzausschuss hat entsprechende Gesetzespläne der Koalition für das sogenannte Delisting von Aktiengesellschaften gebilligt, wie die Unions-Fraktion mitteilte. Das Plenum muss dem Vorhaben am Donnerstag noch zustimmen, was aber nach dem Beschluss des Finanzausschusses als sicher gilt.

   Die Bestimmungen, die an ein Gesetzespaket zur Transparenzrichtlinie angehängt wurden, regeln die Aktionärsrechte beim Börsenrückzug von Aktiengesellschaften neu. Die Neuregelung wurde nötig, weil ein Gerichtsurteil frühere Gesetze dazu aufgehoben hatte.

   Künftig sollen Aktionäre nun eine Abfindung erhalten, deren Höhe sich am Durchschnittskurs der vergangenen sechs Monate orientiert. Die Koalition hatte diese Regelung nach Protesten noch nachgebessert. Beruht der Börsenkurs aber auf falschen Ad-hoc-Mitteilungen oder Marktmanipulationen, soll die Entschädigung im Ertragswertverfahren von einem Gutachter ermittelt werden.

Regelungen beheben Schutzlücke beim Delisting Das Gesetz richte den Anlegerschutz beim Delisting wieder ein, "nachdem durch die Rechtsprechung hier eine Schutzlücke entstanden war", konstatierten die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann, und Berichterstatter Mathias Middelberg (beide CDU).

   Mit dem Gesetzentwurf werde zudem sichergestellt, dass Unternehmen künftig besser vor feindlichen Übernahmen geschützt sind, erklärten Tillmann und Middelberg. Durch eine Verschärfung kapitalmarktrechtlicher Regelungen werde das "Anschleichen an Unternehmen" erschwert - also der verdeckte Aufbau wesentlicher Unternehmensbeteiligungen.

   Außerdem würden die Sanktionen für Verstöße gegen Transparenzpflichten deutlich verschärft, denn für juristische Personen seien nun Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes beziehungsweise dem Zweifachen der erlangten Vorteile möglich.

Verbraucherschützer sind nicht zufrieden An den ursprünglichen Plänen der Koalition zum Delisting hatten Experten, aber auch Teile der SPD Kritik geübt. Ursprünglich sollte sich die Abfindung am Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate orientieren, und es sollte ein Delisting ohne Abfindung erlaubt werden, wenn zuvor ein Angebot ausgeschlagen wurde. Dies wurde auf Druck der SPD aber fallengelassen. Allerdings konnten sich die Sozialdemokraten am Ende nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, die Abfindung grundsätzlich am Ertragswert und nicht am Durchschnittskurs festzumachen.

   Verbraucherschützer haben die Regelung aber auch nach den Nachbesserungen kritisiert. "Die geplante Delisting-Gesetzgebung bleibt auch nach der angekündigten Änderung ein Sparprogramm mit Turbo für den Großaktionär", erklärte der Vorstand der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger, Martin Weimann, nachdem die Koalition sich auf die Maßnahmen verständigt hatte. Er warnte, Großaktionäre könnten "schneller und billiger die Aktien der anderen Aktionäre übernehmen", um zum Beispiel die Mehrheiten für einen Squeeze-out zu erreichen.

   Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

   DJG/ank/reg

   (END) Dow Jones Newswires

   September 30, 2015 08:30 ET (12:30 GMT)

   Copyright (c) 2015 Dow Jones & Company, Inc.- - 08 30 AM EDT 09-30-15

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!