Für neue Verträge ab 2015 |
18.07.2014 12:25:00
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FMA senkt Lebensversicherungs-Garantiezins auf 1,5 Prozent
Der Garantiezinssatz von 1,5 Prozent gilt nur für neue Verträge, die ab dem 1. Jänner 2015 abgeschlossen werden. Für bestehende Verträge der klassischen Lebensversicherung gilt weiterhin die beim Abschluss garantierte Verzinsung, "grundsätzlich auch für jene Prämienanteile die nach dem 1. Jänner 2015 eingezahlt werden", teile die FMA heute, Freitag, mit.
Die Absenkung beziehe sich nur auf die garantierte Verzinsung der Sparprämie - also die einbezahlte Prämie minus Steuern sowie Risiko- und Kostenanteilen.
Nicht betroffen sind Gewinnbeteiligungen, die zusammen mit dem Garantiezins die Gesamtverzinsung einer Lebensversicherung ausmachen. 2013 lag die Gesamtverzinsung inklusive Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung nach Angaben des Versicherungsverbandes vom Frühjahr im Durchschnitt bei 3,25 Prozent.
In Kraft getreten ist die für die Garantiezins-Senkung erforderliche Novelle zu Höchstzinssatzverordnung mit 17. Juli 2014. Durch die Maßnahme soll sichergestellt werden, "dass Garantieleistungen aus Versicherungsverträgen auch weiterhin langfristig erfüllt werden können", so die FMA.
itz/rf
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