04.07.2016 05:20:42
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Expertin zu Brexit: Austritt für deutsche Firmen britischer Rechtsform schwierig
BAYREUTH/LONDON (dpa-AFX) - Ein Brexit könnte das europäische Gesellschaftsrecht durcheinander bringen. Treffen würde ein EU-Austritt Großbritanniens vor allem deutsche Unternehmen, die nach britischem Recht als "Limited" (Ltd) oder "Public Limited Company" (PLC) gegründet wurden - wie etwa die Holdings der Drogeriekette Müller oder der Fluggesellschaft Air Berlin.
Ihre Rechtsform würde nach einem Brexit nicht mehr ohne weiteres anerkannt, sagt die Bayreuther Gesellschaftsrechtlerin Jessica Schmidt. Grundlage für die Anerkennung sei nämlich die Niederlassungsfreiheit, wonach Unternehmen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Vertretungen gründen dürfen.
"Wenn es Großbritannien in den Verhandlungen über einen Austritt nicht gelingt, die Niederlassungsfreiheit beizubehalten, wäre das ein Riesenproblem für die fast 10 000 Limiteds in Deutschland", erklärt die Expertin. Ohne Anerkennung der britischen Rechtsform würden die Gesellschafter nämlich zunächst persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften. Um dem zu entgehen, müssten sie sich etwa in eine GmbH umwandeln. Das aber sei kompliziert und teuer./cko/DP/zb
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