Deutsche Bank Aktie
WKN: 514000 / ISIN: DE0005140008
13.06.2016 12:57:00
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Ex-Mitarbeiter der Deutschen Bank wegen CO2-Steuerbetrug verurteilt
Von Madeleine Nissen
FRANKFURT (Dow Jones)--Sieben ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bank sind von dem Richter des Frankfurter Landgerichts wegen CO2-Umsatzsteuerbetrug verurteilt worden. Die Mitarbeiter, die vor Gericht stehen, waren zumeist hochrangig und gehörten zu den Leistungsträgern der Deutschen Bank, wie der Richter bei Urteilsverkündung sagte. Die Urteile reichen von einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen schwerer Steuerhinterziehung bis zu Bewährungsstrafen wegen Beihilfe. Die Mitarbeiter hätten der Deutschen Bank zu unrechtmäßigen Steuervorteilen verholfen, erklärte der Richter.
"Die Deutsche Bank hat sich schon lange von den angeklagten ehemaligen Mitarbeitern getrennt", sagte ein Unternehmens-Sprecher. "Die Bank hat ihre Prozesse bei der Aufnahmen neuer Kunden grundlegend verändert."
Die Ermittlungen im Co2-Skandal laufen bereits seit 2010. Dabei geht es um Vorschriften, die ursprünglich eine weitere Luftverschmutzung erschweren sollten und durch ein Umsatzsteuerkarussel im In- und Ausland für Tricksereien missbraucht wurden. Einige Mitarbeiter der Deutschen Bank hatten ihren Kunden mit Hilfe von Bescheinigungen zu unrechtmäßigen Steuererstattungen verholfen. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte bei Razzien zahlreiche aus ihrer Sicht entlarvende Dokumente gefunden. Darunter waren Mails und Protokolle, aus denen der Richter bei der Urteilsverkündung vorlas. Aus ihnen geht hervor, dass einige der angeklagten Händler ziemlich genau wussten oder zumindest ahnten, auf welche Deals sie sich da einließen.
Die Deutsche Bank hatte die handelbaren CO2-Zertfikate gekauft und sie an ihre Filiale in London übertragen, die die Abnahmepreise bestimmte. Eine weitere Einheit wurde zwischengeschaltet und war an dem Informationsaustausch zwischen Frankfurt und London beteiligt. Ein Strafprozess gegen die Deutsche Bank selbst ist rein rechtlich nicht möglich, da nur natürliche Personen angeklagt werden können und nicht eine Institution. Den Schaden in Höhe von 220 Millionen Euro, der dem deutschen Staat durch die mutmaßliche Mithilfe der Bankenmitarbeiter beim Umsatzsteuerbetrug entstanden ist, hat die Bank bereits beglichen.
Kontakt zur Autorin: Madeleine.Nissen@wsj.com
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June 13, 2016 06:29 ET (10:29 GMT)
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