12.06.2015 07:03:39
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Ex-IWF-Chef Strauss-Kahn kann im Zuhälterei-Prozess auf Freispruch hoffen
Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer argumentiert, Strauss-Kahn habe weder die Prostituierten bezahlt, noch die Abende organisiert, noch von ihnen profitiert. In dem Prozess geht es um zwölf freizügige Partys zwischen 2008 und 2011.
Zuhälterei wird in Frankreich deutlich weiter ausgelegt als in Deutschland und umfasst zum Beispiel auch Prostitution, die von Dritten bezahlt oder bei Sexpartys organisiert wird. Strauss-Kahn betont, er habe nicht gewusst, dass die beteiligten Frauen Prostituierte waren. Er habe sich "weder ein Vergehen, noch ein Verbrechen" vorzuwerfen.
Der 66-jährige Strauss-Kahn musste seine Ambitionen auf die französische Präsidentschaft aufgeben, nachdem er 2011 wegen einer Affäre um Vergewaltigungsvorwürfe von seinem Job als IWF-Chef zurückgetreten war.
Der nach einem Luxushotel benannte "Carlton"-Prozess stand vor allem wegen der pikanten Details über das Sexleben des ehemaligen Ministers in den Schlagzeilen. Prostituierte berichteten teils unter Tränen von den Abenden. Der Vorsitzende Richter Bernard sagte jedoch, das Gericht sei kein Hüter der Moral, sondern arbeite nach Maßgabe des Strafrechts.
dpa-AFX

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