17.11.2015 15:02:41
|
Europäischer Gerichtshof stärkt Mindestlohn
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Städte und Gemeinden dürfen die Vergabe eines Auftrages davon abhängig machen, ob der Anbieter Mindestlohn zahlt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in einem Urteil entschieden. Die EU-Regeln zur Entsendung von Arbeitnehmern würden den Ausschluss eines Bieters von einem öffentlichen Auftrag erlauben, wenn er sich weigere, Mindestlohn zu zahlen (Rechtssache C-115/14).
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass der Mindestlohn zum Schutzniveau von Arbeitnehmern gehöre und grundsätzlich durch das Ziel des Arbeitnehmerschutzes gerechtfertigt sei.
In dem Fall ging es um einen Rechtsstreit zuwischen der Firma RegioPost und der Stadt Landau in der Pfalz. Das Unternehmen hatte beanstandet, dass die Stadt die RegioPost bei der Vergabe eines Rahmenvertrages zur Zustellung von Briefen, Päckchen und Paketen ausgeschlossen hatte, weil es bei der RegioPost keine Mindestlohnvorgabe gab. Die vorgesehene Laufzeit für den Vertrag betrug zunächst zwei Jahre. Da der Wert des öffentlichen Auftrags weit über 200 000 Euro lag, wurde er EU-weit ausgeschrieben./mt/DP/fbr
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!