30.04.2014 10:33:30

EuGH weist britische Klage gegen Finanztransaktionssteuer ab

   LUXEMBURG (AFP)--Großbritannien ist mit seiner Klage gegen einen Beschluss von elf EU-Ländern zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus formalen Gründen gescheitert. Die Klage beziehe sich auf Elemente einer zukünftigen möglichen Steuer, die von den elf Staaten aber noch nicht beschlossen worden seien und deshalb auch nicht überprüft werden können, erklärte das Gericht in seinem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil.

   Die elf Staaten, darunter auch Deutschland und Frankreich, hatten im Januar 2013 eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Einführung einer Finanztransaktionssteuer beschlossen, weil sich im EU-Rat dafür keine einstimmige Mehrheit finden ließ. Die Verhandlungen sind seitdem aber trotz mehrerer Initiativen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und dessen französischem Kollegen Pierre Moscovici nicht vorangekommen.

   Die Steuer soll Banken und andere Finanzinstitute an den Kosten künftiger Krisen beteiligen. In den vergangenen Jahren pumpten die EU-Mitgliedsstaaten Milliarden Euro Steuermittel in die Finanzbranche, um Banken vor dem Bankrott zu bewahren. Großbritannien hatte sein Klage damit begründet, dass eine Steuer auf den Handel mit Wertpapieren in den elf EU-Staaten negative Auswirkungen auf den Finanzstandort London haben könnte.

   Nach Auffassung des EuGH kommt die Klage aber zu früh, da der Beschluss der elf Staaten zu einer verstärkten Zusammenarbeit noch keinerlei Bestandteile einer Finanztransaktionssteuer enthalte. Ob Großbritannien durch die Steuer belastet werde, könne deshalb vor deren Einführung auch nicht geprüft werden.

   DJG/sgs

   (END) Dow Jones Newswires

   April 30, 2014 04:31 ET (08:31 GMT)- - 04 31 AM EDT 04-30-14

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